Streit um AnliegerbeiträgeFinanzielle Entlastungen auch für Euskirchen beschlossen

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Die Straßenbaubeiträge werden formell abgeschafft.

Die Straßenbaubeiträge werden formell abgeschafft.

Kreis Euskirchen – „Es ist ein guter Tag für die Anlieger. Ein jahrelanges Streitthema ist befriedet worden“, sagt Klaus Voussem, CDU-Landtagsabgeordneter. Mit dem Koalitionspartner (FDP) haben die Christdemokraten am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag mehrheitlich für die formelle Abschaffung der Straßenbaubeiträge gestimmt.

Der Plan der Koalition: Die Beiträge sollen künftig komplett vom Land übernommen werden und aus einem Fördertopf bezahlt werden. Das gilt rückwirkend bis Anfang 2020.

Was ist, wenn der Fördertopf leer ist?

Dass das Geld aus einem Fördertopf genommen wird, ist der Hauptkritikpunkt der Opposition. Denn was passiert, wenn der Fördertopf leer ist? Dann besteht laut Opposition weiterhin die rechtliche Grundlage, Straßenausbaubeiträge von Anliegern zu verlangen.

Ein weiterer Kritikpunkt der Opposition: Durch das jetzige Verfahren bleibe ein „bürokratisches Monster“ an den Kommunen hängen. Die müssen zwar weiterhin formal mit einem Bescheid die Anlieger zur Kasse bitten, sich das Geld aber selbst vom Land holen.

100-prozentige Entlastung

In einem ersten Schritt hatte die schwarz-gelbe Landesregierung Ende 2019 beschlossen, die Beiträge der Grundstückseigentümer in NRW ab 2020 zu halbieren. Dazu wurde ein Förderprogramm mit insgesamt 65 Millionen Euro Volumen aufgelegt.

Von diesem Geld sind laut Voussem bisher aber erst gut elf Millionen Euro an Förderung beantragt worden – genug Geld, um die hundertprozentige Übernahme zu stemmen. Das soll rückwirkend auch für Grundstückseigentümer gelten, denen seit 2020 bereits die hälftige Förderung bewilligt worden sei, betont Voussem: „Wir entlasten die Bürger direkt zu 100 Prozent.“

Mit den Stimmen der CDU-FDP-Koalition lehnte zudem der Landtag einen Gesetzentwurf der SPD aus dem Jahr 2018 mehrheitlich ab. In dem wären die Straßenausbeiträge per Gesetz abgeschafft worden. Das Gesetz wäre laut Voussem aber nicht verfassungskonform und ginge zu Lasten der kommunalen Haushalte, so Voussem.

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Nach Angaben des Verkehrspolitischen Sprechers der Christdemokraten findet am Montag ein erstes Gespräch der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden statt – auch mit Blick auf die Korrektur der bereits erlassenen Bescheide. Laut Voussem müssen sich die Anlieger nicht selbst um die Erstattung der bereits gezahlten Beiträge kümmern. Da nehme man die Landesregierung in die Pflicht.

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