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Trotz Vorgabe des LandesNicht alle Rathäuser im Kreis Euskirchen arbeiten an Karneval

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In der Euskirchener Kreisverwaltung darf man auf eine finanzielle Entlastung hoffen.

Kreis Euskirchen – Spätestens, seit 2021 die Corona-Pandemie erstmals für eine flächendeckende Absage von Karnevalszügen und -feiern sorgte, gehört der freie Rosenmontag als „brauchtumsindizierter Feiertag“ auch im Rheinland der Vergangenheit an. Auch die Bediensteten des Landes NRW werden am Rosenmontag an die Schreibtische gerufen.

„Angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Einschränkungen sind die für den 28. Februar in den Karnevalshochburgen in Düsseldorf und Köln geplanten Rosenmontagszüge abgesagt beziehungsweise durch reduzierte Veranstaltungen ersetzt worden. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung beschlossen, dass die übliche Dienstbefreiung am Rosenmontag auch in diesem Jahr ausgesetzt wird“, teilte eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatskanzlei mit. „Nicht betroffen sind die Schulen, die an diesem Rosenmontag bereits schulfrei geplant und dafür einen der jährlich zur Disposition stehenden Ferientage eingesetzt haben“, so die Sprecherin weiter.

In vielen Rathäusern im Kreis Euskirchen wird Rosenmontag und Weiberdonnerstag gearbeitet

Die Regelung gelte auch für kommunale Verwaltungen. Folgerichtig wird in den Rathäusern der Städte Bad Münstereifel, Mechernich und Schleiden sowie der Gemeinden Dahlem, Nettersheim und Hellenthal am Weiberdonnerstag und auch am Rosenmontag zu den normalen Dienstzeiten gearbeitet.

„Natürlich hat es in der Belegschaft für etwas Unruhe gesorgt, dass einige Verwaltungen im Kreis Euskirchen eine andere Regelung gefunden haben“, fasst Constantin Hochgürtel, Personalratsvorsitzender bei der Mechernicher Stadtverwaltung, die Stimmung zusammen. Der Widerstand habe sich angesichts fehlender rechtlicher Grundlage aber in Grenzen gehalten.

Pascal Noé, Hochgürtels Amtskollege bei der Stadt Schleiden, sieht das ähnlich: „Es gibt ja keine gesetzliche Grundlage mehr für den freien Rosenmontag. Und wer Urlaub nehmen wollte, konnte dies ja tun.“

Unterschiedliche Arbeitsregelungen an Weiberfastnacht und Rosenmontag

Anders ist die Lage für die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen Weilerswist und Kall sowie der Stadtverwaltung Euskirchen und der Kreisverwaltung: Dort wird Weiberfastnacht gearbeitet – in Weilerswist allerdings nur bis 11.11 Uhr – Rosenmontag ist aber frei. „Ausnahmsweise ist in diesem Jahr der Rosenmontag dienstfrei für alle Gemeindebediensteten, ohne dass Urlaub genommen werden muss. Hiermit sollen angesichts der besonderen Belastung durch die Corona-Pandemie und die Flutkatastrophe Einsatz und Leistung der Gemeindebediensteten wertgeschätzt werden“, teilte dazu die Gemeinde Kall auf Anfrage dieser Zeitung mit.

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Und aus dem Weilerswister Rathaus heißt es, der freie Montag sei in der „Dienstvereinbarung über außertarifliche Dienstbefreiung“ geregelt.

Bei der Zülpicher Stadtverwaltung wird ebenfalls am Donnerstag voll gearbeitet, bevor sich die Mitarbeiter am Montag zumindest ab 12.30 Uhr auf einen halben freien Tag freuen können. „Diese Dienstzeitenregelung wurde von der Verwaltungsleitung im Einvernehmen mit dem Personalrat getroffen“, teilte die Stadt mit.

Anders sieht es für das Team der Gemeindeverwaltung Blankenheim aus: Dort wird im Rathaus am Weibertag nur bis 12.30 Uhr gearbeitet, Rosenmontag ist hingegen normaler Dienst angesagt.

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