Verbraucherzentrale EuskirchenDas sollten Betroffene bei Sturmschäden wissen

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Nach der Sturmnacht entfernt die Feuerwehr Euskirchen Dachziegel, die sich von einer Giebelwand eines Hauses an der Ecke Frauenberger Straße gelöst haben.

Kreis Euskirchen – Welche Versicherung deckt welche Schäden ab? Was müssen Betroffene darüber hinaus beachten? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps.

  • „Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung
  • Stürmisch sei es nach den Bedingungen der Versicherer
  • Was die Beweislast angeht, erklärt die Verbraucherzentrale:
  • Ist das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum auf das Haus gefallen, sollten Hausbesitzerinnen und -besitzer eine
  • Seien Teile der Inneneinrichtung betroffen

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