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Von Flut beschädigtWas Besitzer von denkmalgeschützten Häusern tun können

Lesezeit 4 Minuten
Eine erste Nothilfe wurde in Bad Münstereifel von Dr. Steffen Skudelny (r.), Vorstand der Stiftung, überreicht.

Eine erste Nothilfe wurde in Bad Münstereifel von Dr. Steffen Skudelny (r.), Vorstand der Stiftung, überreicht.

Kreis Euskirchen – Die meisten Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden wie Fachwerkhäusern hätten nach der Flut auf Anhieb richtig gehandelt, resümiert Dr. Monika Herzog. Sie ist als Gebietsreferentin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland und unter anderem für den Kreis Euskirchen zuständig (außer Zülpich).

Lehm macht das Wasser nichts – er muss nur trocknen

„Diese ganzen künstlichen Materialien wie Rigipsplatten und Styropor, die in einem Fachwerkhaus ohnehin nichts zu suchen haben, mussten natürlich rausgerissen werden. Sie trocknen nicht. Das war Sperrmüll. Aber dem Lehm macht das Wasser nichts, der muss nur Raum zum Trocknen haben. Genauso wie die Dielen“, so die Expertin.

2,5 Millionen Euro Nothilfe

Finanzielle Nothilfen für Denkmaleigentümer bietet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit einem dreistufigen Programm. Es werden je nach Betroffenheit und Not bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro oder mehr ausgezahlt. 2,5 Millionen Euro stehen bereits für die Flutopfer zur Verfügung. Je eine Million daraus stammt aus eigenen Geldern und von der Hermann-Reemtsma-Stiftung. Der Rest aus den Spenden, zu denen die Stiftung aufruft. Ein Kurzantrag kann online runtergeladen werden.

Mehr als 160 Anträge sind nach Angaben von Sprecher Thomas Mertz (thomas.mertz@denkmalschutz.de) bereits aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern eingegangen; erste Gelder sind bereits ausgezahlt worden.

Auf der Internetseite der Stiftung sind Kontakte zu Sachverständigen, Handwerkern und Beratern zusammengefasst, die sich mit Denkmälern auskennen. Sie sollen Betroffenen bei der Entscheidung helfen, was wirklich entsorgt werden muss. (smh)

Der Lehm werde beim Bau auch feucht eingetragen und trockne im Regelfall gut ab. Wenn Lehmausfachungen außen mit Kalkputzen versehen sind, sollten auch diese aber zum Trocknen abgenommen werden.

Weil es in den zwei Wochen nach der Flutkatastrophe so schwierig mit der Kommunikation gewesen sei, hätten viele Betroffene sich zunächst ans Rathaus gewandt, um Hilfe und Informationen zum Wiederaufbau der Denkmäler zu erhalten.

LVR-Amt für Denkmalpflege gibt auf Webseite Tipps für Sofortmaßnahmen

Auf seiner Internetseite hat das LVR-Amt für Denkmalpflege deshalb „Handlungshinweise für Sofortmaßnahmen an hochwassergeschädigten Bauten und Kunst- und Kulturgut“ veröffentlicht, die stetig aktualisiert werden.

„Die Hinweise zur Bau- oder Bauteiltrocknung sollen helfen, die geschädigten Objekte durch unsachgemäße Behandlung möglichst nicht weiter zu beeinträchtigen“, heißt es darin. Betroffene sollten möglichst schnell Kontakt mit der jeweiligen Denkmalbehörde (Untere und Obere Denkmalbehörde auf Gemeinde- oder Kreisebene oder die Bezirksregierung) aufnehmen. So kann das Amt auch eine Schadensübersicht für den Kreis erhalten.

Das Amt für Denkmalpflege warnt vor „voreiliger Abnahme von historischem Putz oder Stuck“. Aufgeweichter Putz und Stuck könne bei Trocknung wieder an Festigkeit gewinnen. „Unkritisch sind nicht mehr originale Putze oder Gefache, die in der Vergangenheit bereits erneuert wurden. Diese können aus denkmalfachlicher Sicht abgenommen und ausgetauscht werden.

Aber auch hier kann ein Abwarten des Trocknungsprozesses zur Erhaltung sinnvoll und kostensparender sein“, heißt es weiter. Historische Elemente wie Holzvertäfelungen, Bodendielen, Fußleisten und Türzargen sollten im Idealfall gesichert werden, um später wieder eingebaut zu werden.

Schäden sollten Denkmalamt gemeldet werden

„Wer etwas rausgerissen hat, ohne es nach dem Denkmalschutzgesetz vorher mit uns abzusprechen, dem werden wir nicht den Kopf abreißen“, so Herzog weiter. Melden sollte man sich aber, damit die Schäden dokumentiert werden könnten.

Bei Schäden, bei denen Fotos nicht ausreichten, um sie zu beurteilen, fährt Herzog auch raus, um die betroffenen Häuser mit den Ämtern vor Ort zu begutachten. Die Einschätzung von Fachleuten, die sich mit dem Fachwerk auskennen, sei hilfreich.

Bei der Trocknung empfehlen die Experten, keine Heizlüfter, Trockengebläse oder andere Warmluftgeräte einzusetzen. „Warme Luft trocknet im Sommer nicht schneller und begünstigt Schimmelbildung, Schäden an Holz und Salzausblühungen“, heißt es in den Hinweisen weiter. Die beste Trocknungsmethode sei der Durchzug.

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Unterstützen könnten Gebläse oder Ventilatoren. Historische Holztüren, sofern sie noch schließen, sollen langsam durchtrocknen. Erst nach vollständiger Trocknung könne über eine Reparatur oder Erneuerung entschieden werden. Die vollständige Liste mit den Handlungshinweisen finden Betroffene online über die Startseite unter „Hochwasser 2021“. (smh)

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