WeilerswistQuad-Fahrer trainieren auf eingesätem Acker

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Quad Unfall

Ein Quad. (Symbolbild)

Bonn/Weilerswist – Am siebten Tag sollst du ruhen, so die göttliche Botschaft. Aber das interessierte eine Gruppe von Quadfahrern an diesem Herbstsonntag herzlich wenig. Auch nicht, dass sie ihr Moto-Cross-Training auf einem frisch eingesäten Acker absolvierten und mit ihren Fahrzeugen zerstörerische Pirouetten drehten.

Ein Zeuge beobachtete am 8. November 2020 das wilde Treiben auf der landwirtschaftlichen Fläche in Weilerswist. Er kannte den Eigentümer des Ackers und rief diesen sofort an. Der Bauer aus Bornheim erschien kurz darauf mit einem SUV vom Typ Mercedes GLK 350 auf der Bildfläche – und versuchte die Truppe zur Rede zu stellen. Da kam es zur Kollision.

Der Fall landete als Zivilklage vor dem Bonner Landgericht: Nicht, wie man denken könnte, weil die Quadfahrer die frische Saat auf dem Ackerboden zerstört hätten, sondern weil es bei der eiligen Flucht der Sportsfreunde – bis zum Schluss war unklar, ob es sieben oder acht waren – zu einem Unfall kam. Denn nachdem der Landwirt mit seinem wütenden Hinweis, dass ihr „Verhalten auf dem Feld zu beanstanden“ sei, nicht so recht durchkam, drohte er der Truppe schließlich mit der Polizei. Gesagt, getan. Als der Bauer sein Handy nahm, bekam die Truppe dann doch kalte Füße.

Der Landwirt klagte

Beim fluchtartigen Aufbruch touchierte einer der Freizeitsportler mit dem linken Ballonreifen seines Fahrzeugs die offenstehende Beifahrertür des Mercedes. Die Tür klappte mit Wucht um, wurde regelrecht aus den Angeln gerissen – und schlug zurück. Glück hatte noch der Zeuge, der bei der gefährlichen Kollision in der Autotür gestanden hatte: Er wurde nicht verletzt.

Der Landwirt verklagte den Unfallfahrer und seine Versicherung schließlich auf 7000 Euro Schadensersatz: Allein 5400 Euro betrugen die Schäden an Tür und Stoßstange, dazu kamen Gutachterkosten, Ausfallzeiten und so weiter.

Der verklagte Quadfahrer bestritt jedoch im Prozess, dass es überhaupt zu einer Kollision gekommen sei. An seinem Gefährt habe er keine Unfallspuren entdecken können. Der Schaden am Mercedes, so sein Verdacht, müsse aus einem anderen Vorfall stammen. Aber der Zeuge, der hautnah daneben gestanden hatte, konnte sehr genau den Ablauf der „Berührung“ schildern: Wie das dicke Quad-Rad den unteren Rand der Beifahrertür erwischt hatte. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Beschreibung des Zeugen im Zusammenhang mit den entstandenen Schäden „sehr plausibel“ sei. Auch, dass es bei der Kollision nicht zwangsläufig zu Schäden am Quad – beispielsweise ein Platzen des Reifens – hätte kommen müssen. Keine Frage, den Unfall habe es gegeben.

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Die 9. Zivilkammer verurteilte den Quadfahrer schließlich zur Zahlung der kompletten Schadenssumme. Einen Schuldanteil des Landwirts konnte der Richter nicht feststellen, da der Unfall für den Kläger unabwendbar gewesen sei. Allerdings schloss die Kammer nicht aus, dass der Quadfahrer die Kollision bei dem „chaotischen und hektischen Aufbruch“ nicht bemerkt haben könnte.

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