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Fall in MünsterAdrian V. und seine Komplizen missbrauchten Kinder als Partyspaß

Lesezeit 3 Minuten
Ein Beamter der Spurensicherung öffnet in Münster in einer Kleingartenkolonie die Tür zur Laube des vermutlichen Haupttäters.

Ein Beamter der Spurensicherung öffnet in Münster in einer Kleingartenkolonie die Tür zur Laube des vermutlichen Haupttäters.

  • Der 27-jährige IT-Techniker Adrian V. soll mit anderen Männern in Münster drei Jungen im Alter von fünf bis zwölf Jahren gequält und vergewaltigt haben.
  • Die Rolle der Mutter des Stiefsohnes von Adrian V. ist indes noch unklar.
  • Und auch das Verhalten der Jugendbehörden wirft Fragen auf. Der Hauptbeschuldigte wies mehrfache Einträge im Strafregister auf.

Köln – Martin Botzenhardt ist vorsichtig mit Bewertungen. „Wir stehen ganz am Anfang“, beschreibt der Münsteraner Oberstaatsanwalt den Stand der Ermittlungen in einem neuen Missbrauchskomplex mit elf Beschuldigten um einen 27-jährigen IT-Techniker. „Aber es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Tatverdächtige und Opfer dazu kommen werden“, erklärte der Behördensprecher dieser Zeitung.

Die Schlüsselfigur Adrian V. soll mit anderen Männern in Münster vor allem in einer Gartenlaube drei Jungen im Alter von fünf bis zwölf Jahren gequält und vergewaltigt haben, darunter insbesondere seinen zehnjährigen Stiefsohn. Die Aufnahmen stellte der mutmaßliche Vergewaltiger ins Netz.

Inzwischen sitzt Adrian V. mit sechs Komplizen in Untersuchungshaft. Dazu gehört auch seine 45 Jahre alte Mutter, die ihrem Sohn häufig den Schlüssel zu dem Gartenhäuschen überließ. Den Ermittlungen zufolge wusste Carina V., die als Erzieherin in einer Kindertagesstätte arbeitete, was sich dort abspielte.

Alles zum Thema Herbert Reul

Erneut enttarnen NRW-Ermittler bundesweit tätigen Missbrauchszirkel

Lügde, Bergisch Gladbach, Münster. Erneut enttarnen NRW-Ermittler einen bundesweit tätigen Missbrauchszirkel. Die Verdächtigen kommen aus Kassel, Hannover, Schorfheide, Staufenberg, einer kommt aus Köln. Letzterer habe den Missbrauch an dem Stiefsohn bereits gestanden, sagt Oberstaatsanwalt Botzenhardt. Wieder einmal spielen Foren im Netz eine Rolle, gerade das abgeschottete Darknet bietet pädokriminellen Netzwerken Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung.

Seit NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) im Kampf gegen Kinderpornografie und Missbrauch das Personal bei der Kripo vervierfacht und 32 Millionen Euro unter anderem in neue Auswerte-Technik investiert hat, graben die Fahnder weitaus tiefer in der Schattenwelt als zuvor. Die Zahl der Verfahren haben sich in NRW seit 2019 auf 3709 beinahe verdoppelt. Reul: „Dadurch werden immer mehr Fälle ans Tageslicht gefördert.“

Menschliche Abgründe

Die Strafverfolger schauen in menschliche Abgründe: Chats in schwer zugänglichen Messengerdiensten verbreiten Foltervideos, Teilnehmer treffen sich zum Missbrauch in Eins-zu-Eins-Live-Foren auf einer einschlägigen Plattform oder tauschen ihre Kinder miteinander, um sich gemeinsam an ihnen zu vergehen.

So geschehen in Münster: In der Gartenlaube sorgte Adrian V. mit seinen Komplizen für regelrechte Missbrauchspartys. Die Bekannten hatte er in Chats im Darknet kennen gelernt. An seinem Geburtstag Ende April wurden die Jungen stundenlang mit Werkzeugen gequält.

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Adrian V. verfügte über eine hohes IT-Know-How. Im doppelten Deckenboden der Gartenlaube entdeckten die Strafverfolger eine Videoanlage, gigantische Datenmengen von 800 Terabyte wurden bei den Durchsuchungen in zwölf Objekten sichergestellt. Bisher gelang es IT-Forensikern nur eines der Laptops des Hauptbeschuldigten zu entschlüsseln. Dort fanden sich bereits zahlreiche Clips über seine Taten.

Adrian V. lebte mit der Mutter seines Stiefsohnes seit Jahren zusammen. Ihre Rolle in der Sache ist noch unklar. Wusste die Frau etwas über das Geschehen in der Gartenlaube, war sie ahnungslos? „Bisher besteht kein dringender Tatverdacht“, bekundete Botzenhardt, „aber die Ermittlungen dauern noch an.“

Verhalten der Jugendbehörden wirft Fragen auf

Auch das Verhalten der Jugendbehörden wirft Fragen auf. Adrian V. wies mehrfache Einträge im Strafregister auf. Bereits als Jugendlicher fiel er nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ wegen Betrugs- und Diebstahlsdelikten auf. 2016 musste er sich vor dem Schöffengericht wegen des Verbreitens von 38 Kinderpornodateien verantworten. Er hatte über ein File-Sharing-Programm perverse Clips hochgeladen. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein und kassierte zwei Jahre auf Bewährung mit der Auflage, eine angefangene Therapie wegen seiner kriminellen pädophilen Neigungen weiter zu betreiben. Ein Jahr später wurde der Delinquent zu einer weiteren Bewährungsstrafe nebst Therapiefortführung verurteilt.

Das Jugendamt Münster war zeitweilig involviert. Die strafrechtlichen Probleme des faktischen Stiefvaters waren bekannt. Bereits 2015 habe „das Familiengericht nach einer Befassung mit dem Fall keinen Anlass“ gesehen, „das Kind aus der elterlichen Verantwortung zu nehmen“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt Münster.

Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) fügte hinzu: „Eine Bewertung können wir erst vornehmen, wenn die Faktenlage dafür ausreichend geklärt ist.“

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