Gastbeitrag zur WohnungsnotDüsseldorfer OB fordert Meldepflicht für Airbnb

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AirBnB 190120

Airbnb stellt viele Städte vor Probleme.

  • Internetportale, die Wohnungen dauerhaft für touristische Zwecke anbieten, verschärfen die Wohnungsnot in unseren Städten.
  • Daher fordert der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel eine Meldepflicht für Airbnb.
  • Airbnb hat gute Rechtsberater und wehrt bislang alle Versuche einer Regulierung ab. Damit muss Schluss sein, so Geisel.

Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, dass der Gesetzgeber eine besondere Beißhemmung hat, wenn es darum geht, der Internet Economy Grenzen zu setzen. Schwer zu sagen, woran dies liegt. Vielleicht ja daran, dass naturgemäß schwerfällige Regulierungsbehörden sich mit derartigen Entwicklungen schwertun. Vielleicht liegt es auch daran, dass man Angst hat, in den Verdacht zu kommen, „unmodern“ zu sein und sich dem digitalen Fortschritt widersetzen zu wollen.

Ich bin ein bekennender Anhänger der Digitalisierung. Und dennoch bin ich der Auffassung, dass der Gesetzgeber beim Umgang mit der Internet Economy vielerorts gefordert ist. Besonders gilt dies für Plattformen wie Airbnb.

Wenn eine Familie eine Wohnung in der Innenstadt einer beliebten Metropole hat und diese während ihres Urlaubs an Dritte vermietet, dann ist das völlig in Ordnung. Und es ist gut, dass dies im digitalen Zeitalter über Airbnb ohne großen Aufwand abgewickelt werden kann.

Zur Person

Thomas Geisel (56) ist seit 2014 Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf. Der SPD-Politiker ist Jurist und hat vor seiner politischen Karriere unter anderem in verschiedenen Energieunternehmen gearbeitet.

Etwas anderes ist es, wenn diese Plattformen genutzt werden, um Wohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu entziehen und sie nur noch – mit naturgemäß höheren Erträgen als bei einer normalen Vermietung – als Ferienwohnung anzubieten. Damit tut man nicht nur den Anwohnern keinen Gefallen, die sich allwöchentlich auf neue – und bisweilen durchaus feierfreudige – Nachbarn einrichten müssen; vor allem wird dadurch der in den meisten Metropolen ohnehin bereits bestehende Mangel an Wohnraum weiter verschärft.

Datenschutz als wohlfeiles Argument

Deshalb sind viele Städte dazu übergegangen, dies auf der Grundlage sogenannter Zweckentfremdungssatzungen zu verbieten. Problematisch ist hierbei natürlich der Nachweis, dass bestimmte Wohnungen tatsächlich nicht mehr allgemeinen Wohnzwecken dienen, sondern nur noch als Ferienwohnung angeboten werden. Ohne eine aufwendige Wohnungsaufsichtsbürokratie oder die Schaffung von Anreizen zu nachbarlichem Denunziantentum wird man diesem Problem auf der Grundlage des gegenwärtig verfügbaren rechtlichen Instrumentariums wohl kaum beikommen. Dabei gäbe es ein ganz einfaches Instrument, diesen Missbrauch abzustellen: Man muss lediglich den Plattformbetreibern eine Meldepflicht auferlegen, wie oft und für welche Zeiträume die Vermietung einer bestimmten Wohnung vermittelt wurde.

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Dagegen aber wehren sich Airbnb und Konsorten mit allen Mitteln. Manche Städte halten dagegen, aber nicht wenige Kommunen scheinen ihnen dabei auf den Leim zu gehen. Mal lässt man sich abspeisen mit Statistiken, denen zufolge lediglich ein Bruchteil von um die zehn Prozent der über Airbnb angebotenen Wohnungen tatsächlich für einen Zeitraum von mehr als 180 Tagen vermietet würden.

Das ist natürlich Augenwischerei, denn in der Regel dürfte auch eine Wohnung, die lediglich an 40 Wochenenden – das wären dann also gerade einmal 80 Tage – vermietet wird, dem Wohnungsmarkt zu Gunsten eines lukrativeren Ferienwohnungsgeschäfts entzogen sein. Und Städten, die eine sogenannte Bettensteuer erheben, bietet der Plattformbetreiber „großzügigerweise“ an, diese bei der Vermietung gleich mit zu kassieren und dann der Kommune pauschal zu überweisen.

Wie alle Internetkonzerne ist Airbnb natürlich juristisch gut und teuer beraten. Gegen eine Meldepflicht werden insofern insbesondere juristische Geschütze aufgefahren. Das wohlfeilste Argument ist dabei der Datenschutz. Die Weitergabe der vermittelten Mietverträge verstoße gegen den Datenschutz, da die Vermieter hierin nicht eingewilligt hätten. Das Argument, im herkömmlichen Beherbergungsgewerbe sei der Betreiber eines Hotels sogar verpflichtet, die Personalien seiner Gäste aufzunehmen, lässt Airbnb nicht gelten, da die Plattform derartige Beherbergungsverträge selbst nicht abschließe, sondern lediglich vermittele. Und angeblich sei es Airbnb aufgrund nicht näher bezeichneter europäischer Rechtsvorschriften sogar verwehrt, nur solche Anbieter auf der Plattform zuzulassen, die darin einwilligten, dass die abgeschlossenen Mietverträge an staatliche oder kommunale Behörden gemeldet werden.

Das freilich erscheint doch einigermaßen kurios und dürfte wohl eher das Ergebnis rabulistischer Bemühungen hoch bezahlter Anwälte sein, als die tatsächliche Rechtslage; sollte es dergleichen Vorschriften wirklich geben, sollten sie schleunigst abgeschafft werden!

Die Meldepflicht muss her und Airbnb sollte den Widerstand dagegen aufgeben. Denn nur dann wird es möglich sein, mit vertretbarem Aufwand der Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt zu gebieten. Einmal ganz abgesehen davon, dass nur so faire Wettbewerbsbedingungen zwischen der Internet Economy und dem herkömmlichen Beherbergungsgewerbe hergestellt werden können und überdies sichergestellt wird, dass sämtliche Transaktionen ordnungsgemäß versteuert werden.  

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