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Gutachten nach Angriffen in NRWGrauwölfin Gloria darf leben

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Wolf Symbol 200220

Ein Wolf (Symbolbild)

Köln/Düsseldorf  – Gloria, die berühmte Grauwölfin mit der Kennung GW 954f aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, muss vorerst nicht mit einer „Entnahme“ – ein anderes Wort für Abschuss – rechnen. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser begründete am Mittwoch diesen Bescheid mit Verweis auf ein Gutachten, das die jüngsten tödlichen Angriffe auf Kleinpferde untersucht hatte. In dem Gutachten heißt es: „Am 11., 20. und am 22. Oktober 2021 wurde im Wolfsgebiet Schermbeck jeweils ein Kleinpferd (Pony) gerissen, ein weiteres wurde am 21. Oktober am Hinterlauf verletzt. Durch Genetikproben konnten in allen vier Fällen Wölfe als Verursacher nachgewiesen werden.“

Glück für Gloria

Glück für Gloria: Die Analysen hatten ergeben, dass „für die Übergriffe am 20. und 21. Oktober erstmals der männliche Wolf GW1587m als Verursacher nachgewiesen“ werden konnte – und nicht Gloria. „Für die Riss-Vorfälle am 11. und 22. Oktober konnte kein bestimmtes Wolfsindividuum nachgewiesen werden“, heißt es weiter – Das heißt: Wolf ja, aber man weiß nicht, welcher.

Das Ministerium hatte die aktuelle räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde zum Anlass genommen, mit Blick auf die Wölfe im Großraum Schermbeck eine mögliche „Verhaltensauffälligkeit und damit verbundenen Fragen einer Entnahme“ zu klären. Ergebnis laut Gutachten: „Es kann davon ausgegangen werden, dass zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin bzw. des Rudels vorhanden sind“ – damit, so die Ministerin, „wäre eine Entnahme von Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich.“

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Zumutbare Alternativen seien Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau oder die Nachrüstung einer wolfsabweisenden Zäunung, nächtliches Aufstallen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden.

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