Hündin in Ruhr geworfen58-Jähriger aus Köln muss ins Gefängnis

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Gefängnis

Symbolbild

Mülheim/Ruhr  – Ein 58-Jähriger, der in Mülheim eine Hündin in die Ruhr geworfen und damit getötet hat, ist zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Mülheim verurteilte ihn am Donnerstag wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Bei der Tat vor elf Monaten hatten Passanten noch versucht, die Hündin zu retten. Sie konnte von der Feuerwehr aber nur noch tot geborgen werden.

"Kein Geld für fachgerechte Einschläferung"

Der 58 Jahre alte Mann, der mittlerweile in Köln lebt, sei wegen der Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund verurteilt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Mülheim. Es habe sich um die Hündin seines damaligen Lebensgefährten gehandelt. In der Verhandlung habe der Mann angegeben, dass die Hündin sehr krank gewesen sei und man das Geld für eine fachgerechte Einschläferung nicht gehabt habe.

Die Freiheitsstrafe sei wegen zahlreicher Vorstrafen ohne Bewährung verhängt worden, sagte der Sprecher weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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