Geschäfte bleiben geschlossenVerdi setzt sich für Einhaltung der Sonntagsruhe ein

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Für einige Dorffeste in Hilgen gilt der Verkaufsoffene Sonntag vorerst nicht.

Für einige Dorffeste in Hilgen gilt der Verkaufsoffene Sonntag vorerst nicht.

Burscheid – Die Gewerkschaft Verdi macht sich für die Einhaltung der Sonntagsruhe stark und ging vor das Oberverwaltungsgericht Münster. Dort beantragte Verdi, dass der im vergangenen März gefasste Burscheider Ratsbeschluss über das Offenhalten von Verkaufsstellen außer Vollzug gesetzt wird. Verdi bezieht sich dabei auf zwei Feste in Hilgen – auf „der Mai ist gekommen“ und auf das „Nikolausfest“.

Die Gewerkschaft vertritt die Ansicht, dass die ordnungsbehördliche Verordnung von der gesetzlichen Ermächtigung in diesen beiden Fällen nicht gedeckt ist und begründet das mit fehlendem öffentlichen Interesse. Ende August wurde die beim Verwaltungsgericht Münster eingereichte Klage der Stadt Burscheid zugestellt. Der Rat stimmte in seiner jüngsten Sitzung für die Änderung der „ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen“.

Gespräche mit Verdi geplant

Bei den beiden Festen in Hilgen bleiben die Geschäfte vorerst geschlossen. Allerdings hatte auch nur ein Händler Interesse bekundet. Die Händlergemeinschaft Wir für Burscheid wurde von der Verwaltung bereits angesprochen, ebenso die Initiative „Hilgen lebt“. Mit Verdi wolle man Gespräche führen, um zu sehen, wo das Problem liege und ob es möglicherweise auf anderem Wege gelöst werden kann, so die Verwaltung.

Christdemokrat Horst Buttkus betonte, dass es Ziel sein sollte, die Geschäfte in Hilgen zu beleben. Bürgermeister Caplan erklärte, dass die Aussetzung des Verkaufsoffenen Sonntags eine vorübergehende Lösung sei und man das Urteil abwarte.

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„Die aus den bisher ergangenen Entscheidungen gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Gewerkschaft Verdi in vergleichbaren Fällen äußerst erfolgreich gegen Sonntagsöffnungszeiten vorgegangen ist“, erklärt die Verwaltung. Daher empfahl sie aus Gründen der Rechtssicherheit und aufgrund des geringen zurückgemeldeten Interesses der Einzelhändler an einer Ladenöffnung die gültige Verordnung mit Blick auf Hilgen zu reduzieren.

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