Abo

Prozess beginntBurscheider soll zwei Frauen vergewaltigt haben - ein Opfer erst 17

Lesezeit 3 Minuten
Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Burscheid – Am Landgericht Köln hat am Montag der Prozess gegen einen Burscheider wegen Vergewaltigung begonnen. Die fragliche Tat liegt bereits weit zurück: 2017 soll er seine ehemalige Partnerin und ihre Freundin, die damals erst 17 Jahre alt war, sexuell genötigt haben. Die Anklage beschreibt zwei ähnliche Handlungen gegen die Frauen, die der Mann zum einen durch Drohungen unter Druck gesetzt und im anderen Fall in wehrloser Lage ausgenutzt haben soll.

Der nun 56-jährige Angeklagte versuchte mit seinem Verteidiger zunächst ein Rechtsgespräch zu suchen, in dem er den Frauen eine Entschuldigung und Entschädigungszahlungen machen wollte. Nachdem das Gericht das abgelehnt hatte, gab er dann an, ein Geständnis ablegen zu wollen, das der Richter schlussendlich aber nicht als solches akzeptierte. Obwohl der Verteidiger eine Einlassung auf die Anklagepunkte verlas, machte der 56-Jährige selbst im Anschluss nur wenige Angaben, die belegen könnten, dass er ein Fehlverhalten bei sich erkennen würde. Die Situationen, die die Staatsanwaltschaft ihm als Straftaten vorwirft, habe er anders wahrgenommen oder könne sich nicht richtig daran erinnern, sagte er. Das steht einem Geständnis im Weg.

Erheblicher Konsum von Alkohol

An dem Abend vor dreieinhalb Jahren habe er mit seiner damaligen deutlich jüngeren Partnerin, mit der er wenige Monate zuvor ein Kind bekommen hatte, in scheinbar lockerer Stimmung Bier getrunken. Eine Freundin der Partnerin kam als Gast ebenfalls dazu. Später in der Nacht, nach erheblichem Konsum von Alkohol und im Fall des Mannes auch Cannabis (somit wirken seine Gedächtnislücken und Wahrnehmungsverzerrungen bis zu einem gewissen Grad glaubhaft), soll der Burscheider laut Anklage zunächst seine Partnerin und im Anschluss daran auch die schlafende Freundin missbraucht haben.

Im Gericht zeigte er sich bezüglich der Unangemessenheit seines Verhaltens wenig einsichtig, obwohl er zumindest den Übergriff an der schlafenden Freundin klar beschreiben konnte: Als Grund dafür, dass er von der jungen Frau abgelassen habe, gab er etwa an, dass er seine Erektionsstörung nicht habe überwinden können. Andere Begründungen gegen einen Übergriff schienen ihm auch in der Verhandlung nicht in den Sinn gekommen zu sein.

Die Aussage der ersten Zeugin, einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Mutter-Kind-Einrichtung, in der sich die Partnerin schon vor der jetzt verhandelten Tat mit dem gemeinsamen Kind drei Monate lang aufhalten musste, machte die gewaltvolle Vorgeschichte deutlich. Auf Anordnung des Jugendamts wurde die Mutter schon damals wegen beobachteter körperlicher Bedrohung durch den Mann sowie unzureichender häuslicher Einrichtung zum Wohl des Kindes aus seinem Umfeld genommen.

Nach seiner zunächst fürsorglichen Zuwendung ihr und dem Baby gegenüber zog die Frau danach wieder in die Burscheider Wohnung neben seiner ein. Auch nach besagter Nacht, in der die Polizei den Mann kurz festgenommen hatte, kam sie erneut mit dem Vater des Kindes zusammen. Die Zeugin bestätigte das Bild der Beziehung, das in der Anklageschrift als von „verbalen Drohungen und körperlichen Auseinandersetzungen“ geprägt beschrieben wird.

Die Richter der 2. Großen Strafkammer kündigten bereits an, an den weiteren bisher fünf anberaumten Verhandlungstagen auch die ehemaligen Partnerinnen des Angeklagten zu seinem Verhalten zu befragen. Seine vagen Antworten zu diesem Vorhaben lassen vermuten, dass noch mehr Übergriffe ans Licht kommen könnten. Auch die zunächst vom Verteidiger angestrebte Verständigung mit den Nebenklägern könnte in dieser Richtung gedeutet werden.

KStA abonnieren