Auch über Kirchstraße gesichtetLeichlinger Feuerwehr warnt vor Himmelslaternen

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Solche brennenden chinesischen Himmelslaternen sind in Nordrhein-Westfalen verboten.

Leichlingen – Eine ungewöhnlich ruhige Silvesternacht hat die Freiwillige Feuerwehr Leichlingen erlebt: „Es gab keine Einsätze“, meldeten die Ehrenamtler: „Allen Bürgern sei Dank für den umsichtigen Umgang“, heißt es auf ihrer Facebook-Seite – erleichtert darüber, dass diesmal niemand mit Feuerwerkskörpern Brände verursacht hat.

Betroffen haben aber auch die Leichlinger Feuerwehrleute den Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos verfolgt, bei dem viele Tiere umkamen und der mutmaßlich durch eine brennende Himmelslaterne ausgelöst worden ist. Die Wehr kennt diese Gefahr und setzte am Neujahrstag „aus aktuellem Anlass“ einen Hinweis auf ihre Seite, in dem sie an das Verbot dieser Leuchtobjekte erinnert.

Es ist nach der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch Fluglaternen“ seit 2009 in NRW verboten, die als Himmels- oder Kong-Ming-Laternen bekannten „unbemannten Flugobjekte aufsteigen zu lassen, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird“. Im Internet werden sie dennoch angeboten – und offenbar auch von Leichlingern erworben und eingesetzt.

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Facebook-Nutzer meldeten, dass in der Silvesternacht auch über der Kirchstraße Fluglaternen aufgestiegen und Richtung Unterberg geschwebt seien. Und vor zwei Wochen soll eine Hochzeitsgesellschaft beobachtet worden sein, die nach einer Trauung auf Schloss Eicherhof, wo Ballonflüge und Pyrotechnik verboten sind, vom Parkplatz des nahen Rewe-Kaufparks aus etliche Himmelslaternen gezündet hätten.

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