LeichlingenKatzen dürfen nur kastriert vor die Tür

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Der Besuch beim Tierarzt wird zur Pflicht: Katzen mit Auslauf müssen kastriert und registriert werden.

Der Besuch beim Tierarzt wird zur Pflicht: Katzen mit Auslauf müssen kastriert und registriert werden.

  • Antrag der Tierhilfe für Kastration und Mikrochip wird nun zur Verordnung

Leichlingen –  Die Schonfrist für Katzen in freier Wildbahn und Nachbars Garten ist endgültig vorbei: Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende und herrenlose Katzen wird nun auch in Leichlingen eingeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Maßnahme in seiner Sitzung am Montag zu. Sie soll der immer problematischer werdenden unkontrollierten Vermehrung von Katzen entgegenwirken.

Der Beschluss zum Erlass, der am Donnerstag dieser Woche vom Stadtrat bestätigt werden muss, bevor er in Kraft treten kann, fiel ohne Diskussionen einstimmig. Er geht auf einen Antrag des Leichlinger Tierhilfe-Vereins vom September 2017 zurück. Darin hatten die ehrenamtlichen Tierschützer über eine teils explosionsartige Vermehrung und Verelendung von Katzen geklagt, deren Einfangen, Sterilisierung und Versorgung man nicht mehr leisten könne.

Die Vorsitzende der Tierhilfe, Nicole Krybus, und ihre Stellvertreterin Nicole Meiner konnten den Ratssaal nach der Abstimmung zufrieden verlassen. Ihrem Ansinnen wurde auf ganzer Linie entsprochen. Bei der ersten Beratung der neuen ordnungsbehördlichen Verordnung im April war dies noch anders. Damals war dieser Schritt auf Wunsch von CDU und Grünen noch vertagt worden. Die Verwaltung, so der Auftrag aus der Politik, sollte Bedenken in Bezug auf die Rechtssicherheit der Regelungen nachgehen, prüfen, ob Ausnahmen für Landwirte sinnvoll sind, und ob ein aktuelles „Kölner Modell“ eine bessere Alternative zur Bekämpfung übermäßiger Katzenpopulationen darstelle. Das ist inzwischen geschehen. Resultat eines „Runden Tisches“, zu dem das Ordnungsamt Tierhilfe, Ortsbauernschaft, Veterinäre und Ratsvertreter eingeladen hatte, ist, dass die geplante Verordnung im wesentlichen unverändert umgesetzt werden soll.

Darin wird im Wortlaut bestimmt: „Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mirkochip kennzeichnen und registrieren zu lassen.“ Das gilt nicht bei Katzen, die jünger als fünf Monate sind, aber auch für Tierfreunde, die fremde freilebende Katzen regelmäßig füttern.

Nur für Zuchtkatzen können Ausnahmen beantragt werden. Für Landwirte, die die Mäusefänger auf ihren Höfen schätzen, ist weiterhin keine Befreiung vorgesehen. Sie wirken im übrigen offenbar schon jetzt im Sinne des Gesetzes: Eine Umfrage an besagtem „Runden Tisch“ ergab, dass in den Betrieben der örtlichen Bauernschaft von 50 Katzen schon jetzt 44 kastriert sind. Bei Verstößen gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht drohen 100 Euro Bußgeld.

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