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Gegen DauerparkerBlütenbad Leichlingen führt Parkbeschränkung für Nicht-Badegäste ein

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Der Parkplatz des Blütenbades am Schulbusch ist nur für Bad-Gäste gedacht. Hier stehen trotzdem immer mehr Dauerparker.

Der Parkplatz des Blütenbades am Schulbusch ist nur für Bad-Gäste gedacht. Hier stehen trotzdem immer mehr Dauerparker.

Leichlingen – Wer mit dem Auto zum Schwimmbad kommt, muss ab 1. August eine neue Regelung auf dem großen Parkplatz des Blütenbades an der Straße Am Schulbusch beachten. Der Bäderbetrieb zieht wegen zunehmender Dauerparker, die Badbesuchern den Platz wegnehmen, die Notbremse und führt werktags eine Parkscheiben-Pflicht ein. Schwimmer dürfen weiterhin kostenfrei länger parken, andere künftig nur noch maximal zwei Stunden.

Die neuen Schilder mit dem Parscheibensymbol stehen noch nicht und über die Änderung ist auch noch gar nicht öffentlich informiert worden. Dennoch wird in der Bürgerschaft bereits kontrovers über die Parkbeschränkung diskutiert. Denn am Dienstag ist die Neuheit durchgesickert, weil die Badleitung drei Fremdparkern Infozettel mit dem Hinweis auf die baldige Neuregelung an den Scheibenwischer geklemmt hat.

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Das hat auf der Leichlinger Facebook-Seite gleich Wellen geschlagen. „Wir sind auch ein bisschen sprachlos“, begegnete Badleiter Christopher Hoekstra am Mittwoch im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ den Vorwürfen, dass man den Parkplatz sperre, erstaunt. Man benötige ihn schließlich für eigene Zwecke. Bereits vor vier Monaten seien an den Zufahrten Schilder mit dem Hinweis aufgestellt worden, dass die 88 Parkplätze Badegästen vorbehalten seien. „Es hat sich aber niemand daran gehalten“, bedauert Hoekstra.

Immer mehr Dauerparker

Schon seit zwei Jahren beobachte man, dass immer mehr Dauerparker, Anwohner, Berufstätige und Kunden, die in der Innenstadt einkaufen, am Bad parken. Seitdem die privaten Parkplätze in der Siedlung Cremers Weiden vermietet und mit Metallbügeln abgesperrt worden sind, würden zunehmend auch Rathaus- und Wochenmarkt-Besucher aufs Bad-Gelände verdrängt. Das führe dazu, dass Mütter, die zum Babyschwimmkurs kommen, mittwochs keinen Parkplatz mehr fänden und mit ihren Kindern weite Wege zurücklegen müssten.

„Das ist sehr kontraproduktiv für uns, wir benötigen gerade an heißen Tagen jeden Platz“, bittet er um Verständnis für die Reglementierung.

Man habe jetzt auf die neue Lage reagieren müssen. Die Anordnung sei mit der Stadtverwaltung abgestimmt worden. Bei Großveranstaltungen wie dem Obstmarkt werde man die Parkplätze auch weiterhin öffnen.

Die neue Regelung

Ab 1. August gilt auf den Parkplätzen des Hallen- und Freibades entlang der Straße Am Schulbusch montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr eine Parkscheibenpflicht. Die maximale Parkzeit beträgt ab dann zwei Stunden. Eine Gebührenpflicht wird nicht eingeführt. Von 19 bis 8 Uhr stehen die Plätze weiterhin kostenfrei allen zur Verfügung.

Badbesucher dürfen während ihres Aufenthalts länger bleiben. Sie erhalten an der Kasse des Blütenbades ein kostenloses Ticket, das sie hinter die Windschutzscheibe legen müssen.

Das Ordnungsamt wird die Parkregelung überwachen und künftig auch am Schwimmbad auf Kontrollgang gehen. (hgb)

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