Zutritt zu Wuppergarten und DiepentalDroht Leichlingen Ärger wie am Gereonshof?

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Werden Wege, Parkplätze und Naturschwimmbad in Diepental weiterhin für jedermann zugänglich sein, wenn das neue Wellness-Hotel eröffnet worden ist?

Werden Wege, Parkplätze und Naturschwimmbad in Diepental weiterhin für jedermann zugänglich sein, wenn das neue Wellness-Hotel eröffnet worden ist?

  • Der Streit um die Sperrung im Kölner Gerling-Quartier ist ein Präzedenzfall für Leichlingen.
  • Kann die Stadt auch am Wupperufer und in Diepental ein Debakel erleben?
  • Interview mit Andrea Murauer, der Leiterin der Bauverwaltung.

Leichlingen – Für Aufregung und Empörung hat in den vergangenen Tagen in Köln gesorgt, dass die Eigentümer des edel sanierten Gerling-Quartiers den Gereonshof für die Allgemeinheit gesperrt haben, obwohl er im Bebauungsplan als öffentlicher Platz vorgesehen war. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte aufgedeckt, dass Passanten, die sich dort auf Bänken oder am Brunnen niederlassen wollten, sogar mit einem Sicherheitsdienst aus der Anlage vertrieben wurden.

Der Fall ist auch für Leichlingen interessant, weil es in der Blütenstadt künftig zwei Orte geben wird, an denen ähnliche Probleme auftauchen könnten: Am „Wuppergarten“ des Bauprojekts auf dem Kaufpark-Gelände sowie an der Talsperre Diepental.

An der Wupper baut das Architekturbüro Pässler, Sundermann und Partner bekanntlich ein Wohn- und Geschäftshaus mit Supermarkt, auf dessen Decke eine Wuppergarten genannte Grünanlage angelegt werden soll, die sich zur Uferpromenade hin öffnet. Der erhöht liegende kleine Park ist Privatgrundstück, soll aber eine für jedermann zugängliche öffentliche Grünanlage mit Blick auf die Wupper werden. Doch viele fragen sich schon jetzt, wie das zumal abends gut gehen soll, wenn nebenan Mieter ihre Wohnungen, Terrassen und Balkone haben und sich gestört fühlen könnten.

Ein Konflikt wie am Gereonshof könnte die Stadt zudem bald auch in Diepental einholen, wo Investor Winfried Leßmann ein Hotel mit Wellness-Anlagen, Restaurant und Biergarten baut. Werden Wanderwege, Parkplätze, See-Steg und Schwimmbad auch künftig öffentlich zugänglich bleiben oder wird das Talsperren-Gelände und Naherholungsgebiet zum exklusiven Resort für Kunden, Hotel- und Tagungsgäste? Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ sprach darüber mit Andrea Murauer, der Leiterin des Fachbereichs Bauen und Wohnen der Leichlinger Stadtverwaltung.

Frau Murauer, haben Sie die Berichte des „Kölner Stadt-Anzeiger“ über den Gereonshof im Kölner Gerling-Quartier verfolgt, wo die Eigentümer Passanten mit einem Sicherheitsdienst von einem öffentlichen Platz vertrieben haben? Nehmen Sie den Präzedenzfall zum Anlass, die Sachlage am Wuppergarten und in Diepental noch einmal genau zu prüfen?

Ich habe die Berichterstattung mit großem Interesse verfolgt und die dortige Sachlage – soweit öffentlich zugänglich – mit der hiesigen abgeglichen. Wir haben mit dem Investor eine, wie wir glauben, faire und langfristig umsetzbare vertragliche Regelung getroffen, damit die Nutzung des Wuppergartens durch die Öffentlichkeit langfristig gesichert ist.

Wird die öffentliche Zugänglichkeit des Wuppergartens vertraglich garantiert?

Ja. Der Bebauungsplan sieht für den Bereich des Wuppergartens eine Fläche mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit vor. Des Weiteren sind im städtebaulichen Vertrag der Stadt mit dem Investor Regelungen zur Zugänglichkeit des Wuppergartens für die Allgemeinheit verbindlich vereinbart. Es wird geregelt, dass der Zugang nur unter der besonderen Voraussetzung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zeitlich befristet aufgehoben werden kann.

Wird es Tore, Zäune oder zeitliche Beschränkungen geben? Wollen die Eigentümer die Grünanlage abends sperren?

Es ist vertraglich geregelt, dass der Zugang zum Wuppergarten von Mai bis Oktober von 8 bis 22 Uhr und in den anderen Monaten aus Gründen der Verkehrssicherheit bei Dunkelheit von 9 bis 18 Uhr geöffnet sein muss.

Arbeitet die Verwaltung auch mit Grundbuch- oder Baulast-Eintragungen, um die Benutzung rechtssicher zu gewährleisten?

Zur Absicherung der Regelungen wird vor Nutzungsbeginn eine Dienstbarkeit bestellt.

Was ist, wenn sich die Mieter der Wohnungen, besonders jene mit Garten und Terrasse im Erdgeschoss, später über Störungen beklagen, womit gerechnet werden muss? Wird die Öffentlichkeit dann wieder ausgeschlossen? Befürchten Sie und die Bauherren, dass es Probleme mit Ruhestörungen, Abfällen, Vandalismus gibt?

Durch die verbindlichen vertraglichen Regelungen erhoffen wir uns gemeinsam mit den Bauherren und der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft eine gute Zusammenarbeit. Die vertraglichen Regelungen sind aus unserer Sicht für alle Beteiligten klar und langfristig durchsetzbar. Für den Wuppergarten kann es seitens des Investors bzw. der späteren Eigentümergemeinschaft eine Parkanlagenordnung geben, die Art und Weise des Zugangs regeln kann, diese muss vor Inkrafttreten der Stadt Leichlingen zur Kenntnis gegeben werden und kann die vertraglichen Regelungen natürlich nicht untergraben.

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Wer wird für die Unterhaltung, Kontrolle und Pflege des öffentlichen Teils des privaten Wuppergartens zuständig sein? Die Eigentümer oder Ordnungsamt und Bauhof? Wird auch das vorher vertraglich geregelt?

Die Verkehrssicherungspflichten und die Pflege des Wuppergartens liegen, wie bei jedem privaten Grundstück, in der Zuständigkeit der Eigentümer.

Wann geht es am Wupperufer los? Wann beginnt der Abbruch von Kaufhaus und Tankstelle?

Wir gehen derzeit davon aus, dass die Arbeiten in den Sommermonaten beginnen.

Und in Diepental? Kann die Stadt im Bebauungsplanverfahren sicherstellen, dass Wanderwege, Brücke, Seeufer und genügend Parkplätze für die Allgemeinheit zugänglich bleiben und die Anlage nicht zu einem abgeschotteten Hotel-Resort wird?

Sofern der Rat dies am 25. Juni beschließt, stehen die Planungen für Diepental noch am Anfang eines längeren Prozesses, in dessen Verlauf gemeinsam mit den Bürger*innen und den beteiligten Behörden die genauen Regelungen für das Gebiet erarbeitet werden. Auch für Diepental werden wir die erforderlichen Maßnahmen zusätzlich zum Bebauungsplan in einem städtebaulichen Vertrag regeln.

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