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Neukronenberger StraßePassierscheinregelung wird fortgesetzt

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Als Schleichweg zur Stauumfahrung wird die Neukronenberger Straße trotz Verbots immer wieder genutzt.

Als Schleichweg zur Stauumfahrung wird die Neukronenberger Straße trotz Verbots immer wieder genutzt.

  • Es bleibt bei der Sperrung der Neucronenberger Straße, Anlieger frei

Leverkusen – Es bleibt vorerst bei der Passierschein-Regelung für die Neukronenberger Straße: Die von vielen Autofahrern vor allen Dingen im morgendlichen Berufsverkehr als Schleichweg zwischen Bergisch Neukirchen und Quettingen missbrauchte Straße bleibt für weitere drei Jahre für den Durchgangsverkehr gesperrt - mit Ausnahmen für die Anwohner und die Bewohner der umliegenden Ortschaften. Das hat die Bezirksvertretung II kurz vor dem Jahreswechsel mit großer Mehrheit beschlossen.

Ein Jahr vor Ablauf der geltenden Regelung mussten sich die Bezirksvertreter aufgrund eines Bürgerantrags mit dem leidigen Thema befassen, das schon seit knapp sechs Jahren für immer wiederkehrende Diskussionen sorgt. Grund ist der alltägliche Stau vor dem Kreisverkehr an der Rennbaumstraße nach Opladen hinein, den viele Fahrer durch den Tunnel am Domblick umgehen. Weil eine dauerhafte Entlastung nicht in Sicht ist und vor ihren Haustüren viel zu schnell und rücksichtslos gefahren werde, forderten die Anwohner einen verkehrsberuhigten Ausbau ihrer Straße und die Einrichtung einer Tempo-20-Zone.

Weder aus dem einen noch aus dem anderen wird allerdings etwas werden. Die Stadt, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung, sei lediglich ab der Hausnummer 67 in Richtung Biesenbach Eigentümer eines 3,70 Meter breiten Fahrbahnstreifens. Der Rest befinde sich in Privatbesitz und werde vom Eigentümer auch nicht veräußert. Der geforderte Ausbau sei damit unmöglich - und würde im übrigen auch zu 90 Prozent auf die Anwohner umgelegt werden. Eine Verringerung der geltenden Tempo-30-Regelung auf 20 Kilometer in der Stunde scheitere darüber hinaus an gesetzlichen Bestimmungen.

Damit bleibt die Straße in Fahrtrichtung Quettingen werktags von 7 bis 9 Uhr und in Fahrtrichtung Bergisch Neukirchen werktags von 16 bis 19 Uhr gesperrt. Die Anwohner von Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiehbachtal, Höhenstraße, Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten für zehn Euro pro Jahr eine auf drei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung.

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