Abo

Autobahn-BauRichrath droht Verkehrsminister Scheuer mit rechtlichen Schritten

Lesezeit 2 Minuten
leverkusen-autobahn1-ALF_6389

Ein Luftbild der A1 in Küppersteg.

Leverkusen – Das Schreiben trägt das Datum vom 1. Februar, den Auftrag dazu hat der Stadtrat dem Oberbürgermeister in seiner Sondersitzung am 20. Januar erteilt. In ebenso freundlicher wie bestimmter Tonlage lädt Uwe Richrath Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zu einer Ortsbesichtigung nach Leverkusen ein, um an Ort und Stelle über die vom Berliner Ministerium beschlossene Ausbauvarianten für die Autobahnen 1 und 3 im Stadtgebiet zu sprechen.

„Hoffnungen einer ganzen Stadt erschüttert“

Im November 2020 hatte des Ministerium in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass A1 und A3 auf Leverkusener Stadtgebiet jeweils in bestehender Höhenlage auf acht Fahrstreifen ausgebaut werden sollen – also ebenerdig bei der A3 und als Stelzenautobahn im Fall A1. „Diese Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums hat die Stadt Leverkusen tief ins Mark getroffen“, schreiben Richrath an Minister Scheuer. Das sei ohne vorherige Kommunikation oder Einbindung der Stadt Leverkusen geschehen und habe „die Hoffnungen einer ganzen Stadt erschüttert“.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft wünschen sich an dieser Stelle ganz deutlich, mit Ihnen noch einmal den konstruktiven Dialog aufzunehmen und die wirklich guten Gründe, die für den von Leverkusen geforderten Ausbau in Tunnellage sprechen, im persönlichen Gespräch auszutauschen“, heißt es in dem Schreiben. Sollten es binnen zwei Monaten aber nicht zu einer „Konsenslösung im Sinne der Leverkusenerinnen und Leverkusener“ kommen, würden allerdings die vom Rat beschlossenen Reaktionen seitens der Stadt umgesetzt.

Alles zum Thema Uwe Richrath

Zusammenarbeit verweigern

Da Leverkusen dann noch größere Lärm- und Feinstaubbelastung befürchte, wertvolle Flächen der Stadt geopfert und Lebensqualität zerstört werde, will die Stadt dann eine breit angelegte Protestkampagne starten, alle ihr möglichen Rechtsmittel ausschöpfen, klageberechtigte Anwohner unterstützen und jegliche Bereitstellung erforderlicher Flächen sowie der Zusammenarbeit verweigern.

KStA abonnieren