Bande in NRWGericht verurteilt Geldautomatensprenger zu mehrjährigen Haftstrafen

Lesezeit 2 Minuten
Großen Schaden richtete die Sprengung von Geldautomaten in einer Bankfiliale in der Wiesdorfer Hauptstraße 2016 an.

Großen Schaden richtete die Sprengung von Geldautomaten in einer Bankfiliale in der Wiesdorfer Hauptstraße 2016 an.

Leverkusen – Drei Mitglieder der Geldautomatensprenger-Gruppe, die im Frühjahr 2017 in mindestens zwei Städten in Nordrhein-Westfalen zugeschlagen hatten, sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die 20. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts befand am Donnerstagvormittag die Angeklagten in zwei Fällen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und des Diebstahls für schuldig.

Die Richter sprachen gegen den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie gegen die beiden anderen Angeklagten Strafen von zwei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zwei Monaten aus. Ihr Urteil nahmen die beiden anwesenden Angeklagten im Gerichtssaal fast regungslos zur Kenntnis. Der dritte Angeklagte war beim Prozess schon seit längerem nicht mehr erschienen. Insgesamt hatten die drei Niederländer marokkanischer Abstammung bei ihren Taten in Willich und Löhne versucht, mehrere Hunderttausend Euro zu erbeuten. Dabei verursachten sie einen hohen Sachschaden. Bei der letzten Tat in Löhne blieb es bei einem am Ende gescheiterten Sprengversuch.

Taten minutiös geplant

Ursprünglich waren den Angeklagten zudem drei weitere Fälle von Geldautomaten-Sprengungen zur Last gelegt worden. So sollen sie in der Nacht zum 1. Oktober 2016 in der Leverkusener Innenstadt den Geldautomat in der Filiale der Santander-Bank gesprengt, mehrere hunderttausend Euro erbeutet und einen Sachschaden von rund 180.000 Euro verursacht haben. Das Gericht stellte diesen und zwei weitere Fälle ein, um das Verfahren zu beschleunigen und das Urteil revisionssicher sprechen zu können. Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten so nur für die zweifelsfrei nachweisbaren Taten in Willich und Löhne.

Die Richter folgen in Urteilspruch und Strafmaß weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren gefordert. In ihrer Urteilsbegründung hoben die Richter die hohe Professionalität hervor, die die Täter an den Tag gelegt hatten. Aus einem Video, das die Tat in einer der Filialen aufgenommen hat, sei ersichtlich, wie akribisch die Männer vorgegangen seien und wie minutiös sie ihre Tat vorbereitet haben müssen. „Sie haben nicht dem Zufall überlassen“, sagte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Die Verteidiger von zwei Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Einer der Angeklagten hatte seine Tat zuvor gestanden. Er wurde bei dem Sprengversuch in Löhne gefasst.

KStA abonnieren