Behinderte Frau ohne MaskeLeverkusenerin aus Bus geschmissen – trotz Attest

Lesezeit 2 Minuten
leverkusen-maskenpflicht-wupsi-ALF_1068

Ein Mund-Nasen-Schutz ist zurzeit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben – auch in den Bussen der Leverkusener Wupsi.

  • In Leverkusen durfte eine Frau nicht mit dem Bus fahren: Sie hatte keinen Mund-Nasen-Schutz auf, konnte aber ein Attest vorweisen.
  • Die Tochter der Frau zeigt sich empört, dass ihre Mutter sich vor allen Reisenden rechtfertigen musste.
  • So reagiert der Wupsi-Chef.

Leverkusen – Obwohl das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr und in den Geschäften zu mehr Sicherheit beitragen soll, ist die Maskenpflicht gleichzeitig Quelle neuer, noch nie dagewesener Probleme. Vor Kurzem wurde in einem Bus der Wupsi einer Frau mit Schwerbehinderung trotz eines Attests, das sie von der Maskenpflicht befreit, die Weiterfahrt vom Busfahrer verwehrt.

Die Tochter der Betroffenen zeigte sich schockiert über den Fall und beklagt, dass auch in einer schwierigen Zeit wie dieser, gesundheitlich beeinträchtige Menschen nicht ausgegrenzt werden dürfen. Ihre Mutter habe sich vor allen Anwesenden erklären und rechtfertigen müssen.

Dem Geschäftsführer der Wupsi, Marc Kretkowski, war der spezielle Fall zwar nicht bekannt, er sprach sich auf Nachfrage der Redaktion jedoch dafür aus, dass nur Personen mit Maske im ÖPNV mitfahren dürften. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Umgang mit dem Problem in diesem Fall zu hinterfragen sei. Der Wupsi-Chef sieht sich und die Verkehrsunternehmen von der Landesregierung alleine gelassen, „insbesondere die Fahrer vor Ort, die das Ganze ja letztendlich ausdiskutieren und ausbaden müssen“, so Kretkowski.

Keine Ausnahmeregelung

Die Ausnahmeregelung für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sei unklar, denn sie gebe nicht vor, ob ein Attest vorzulegen ist oder nicht, meint er. Daher sei es von den Fahrern zu viel verlangt, die Entscheidung zu treffen, ob die betroffene Person mitgenommen werden darf. Zudem sei es auch eine Frage, wie voll der Bus ist.

„Nur wenn jeder die Maske im Bus trägt, sind die Mitmenschen auch vor Infektionen geschützt. Wenn nur einer im Bus mitfährt, der keine Maske trägt, aus welchen Gründen auch immer, besteht eine Ansteckungsgefahr“, erklärte Kretkowski. Laut der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind „Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet“. Für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, gilt dies jedoch nicht.

Das könnte Sie auch interessieren:

Damit ist zwar nicht spezifiziert, ob ein Attest notwendig ist – im oben genannten Fall hatte die betroffene Person jedoch ein Attest dabei, obwohl es nicht explizit in der Schutzverordnung verlangt wird. Für die Verkehrsunternehmen ist es ein Balanceakt, denn die Busfahrer sind verpflichtet alle Passagiere sicher von A nach B zu bringen – für die Betroffenen kann eine Busfahrt gleichzeitig zum Spießrutenlauf werden.

KStA abonnieren