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Corona-RegelnIn Leverkusen droht eine Klage wegen 2 G

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Geimpft, genesen oder nur getestet? Eine Mehrheit im Stadtrat will die Grenzen für eine 2-G-Regel austesten.

Leverkusen – Zutritt zu Veranstaltungen nur für Geimpfte und Genesene, aber nicht mehr für Getestete? Die Verordnungslage gibt das in Nordrhein-Westfalen bislang nicht her. Trotzdem fand sich am Montagabend im Stadtrat eine sehr deutliche Mehrheit für einen CDU-Antrag, der über eine Empfehlung der Stadtverwaltung hinaus geht und starken Druck auf Veranstalter ausübt. Ihnen soll dringend empfohlen werden, in Zukunft Besucher auszuschließen, die lediglich negativ auf das Corona-Virus getestet sind. 3 G wäre also passé.

„Was die Stadt vorgibt, geht uns nicht weit genug“, sagte CDU-Fraktionschef Stefan Hebbel zum Auftakt der Debatte – und bekam Unterstützung von Stefan Baake (Grüne): „Wir wollen es versuchen.“ Mit „es“ meinte er eine Regelung, die deutlich über das hinausgeht, was Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann vorgibt. Vorbild ist die Stadt Wuppertal, die bei den Zugangsregeln zu Veranstaltungen derzeit die Grenzen des Zulässigen austestet.

Testkonzept für Kitas

Der Umgang mit der Corona-Pandemie in den Kindertagesstätten soll in Zukunft demselben Schema folgen wie in den Grundschulen. Das beschloss am Montagabend eine Mehrheit im Stadtrat. Das bedeutet: Gibt es eine Infektion in einer Kita, muss die betroffene Gruppe zwei Wochen lang jeweils zwei PCR-Tests absolvieren. Diese Tests können nicht von den Eltern mit ihrem Kind zuhause gemacht werden, Testort sei vielmehr die Kita. Damit entfalle die Unsicherheit, ob die PCR-Lollitests richtig angewandt wurden. Entsprechende Erläuterungen gab im Stadtrat Amtsarzt Martin Oehler. (tk)

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Sozial- und Gesundheitsdezernent Alexander Lünenbach kündigte im Ratssaal an, einen Beschluss, in dem mehr Druck in Richtung 2 G formuliert wird als die Stadtverwaltung für machbar hält, prüfen zu lassen: „Wir legen das dem Gesundheitsministerium vor.“ Sein Kollege Michael Molitor sagte dazu: „Entweder, es geht durch oder es wird kassiert.“

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Es gibt aber noch einen anderen Weg, eine Regel zu prüfen, die außer 2 G kaum noch etwas zulässt: den vor Gericht. Am Dienstag kündigte Markus Beisicht vom rechten „Aufbruch“ an, ihn beschreiten zu wollen. Der Anwalt empfindet den Ratsbeschluss als Versuch, sich die 2-G-Regel genehmigen zu lassen. Für ihn wäre das „eine Art Impf-Apartheid“, die Tausende Bürger vom gesellschaftlichen Leben ausschließt. Sollte die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung in diesem Sinn erlassen, werde er Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

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