Einigung statt UrteilSozialabgaben unterschlagen – Unternehmer muss Geldbuße bezahlen

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Amtsgericht Leverkusen Saal

Im Leverkusener Amtsgericht

Leverkusen – Im Fall der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge eines Leverkusener Bauunternehmers ist es zu einer Einigung gekommen. Der Angeklagte Joan P. muss 6000 Euro an die Staatskasse zahlen. Dafür hat der Angeklagte sechs Monate Zeit – wird das Geld innerhalb der Frist überwiesen, ist der Prozess eingestellt.

Zuvor wurde Joan P. vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 700 000 Euro durch die Anstellung von Scheinselbstständigen nicht gezahlt zu haben. Vor Gericht argumentierte der Anwalt des Angeklagten vor allem mit der Unwissenheit seines Mandanten. Joan P. ist selbst erst im Jahr 2009 von Rumänien nach Deutschland eingewandert – und wusste nach eigenen Angaben nichts von der rechtlichen Problematik.

Zahlung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen

Die hohe Summe „kommt nur zustande, weil von Nettogehältern ausgegangen wird. Diese allerdings hätten mit den Beitragskosten nicht an die Angestellten gezahlt werden können, die 700 000 Euro wären also gar nicht zustande gekommen“, erklärte der Richter in der Verhandlung.

Nachdem einige ehemalige Angestellte von Joan P. als Zeugen befragt wurden, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen, dass der Prozess eingestellt wird – wenn die Strafzahlung von 6000 Euro innerhalb des nächsten halben Jahres in der Staatskasse landet.

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