Geschäfte in Leverkusen betrogenNiederländerin kommt mit mildem Urteil davon

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Symbolbild

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Leverkusen – Darüber, wieder nach Hause zu dürfen, konnte sich am Donnerstag eine 18-jährige Niederländerin freuen, die sich vor dem Amtsgericht in Leverkusen verantworten musste. Zwar erhielt die junge Frau eine vierwöchige Dauerarreststrafe, weil sie Falschgeld in Umlauf gebracht und mehrere Personen betrogen hat. Da sie sich aber bereits seit März in U-Haft befunden hatte, hat sie ihre Strafe im Prinzip schon abgesessen.

Übrig bleibt eine Wertersatzzahlung in Höhe von 2640,09 Euro, um die Sara F. (Name geändert) vermutlich jedoch ebenfalls herumkommt. Denn die deutsche Gesetzgebung sieht vor, dass nach dem Jugendrecht verurteilte Straftäter nicht mit Schulden in ihr weiteres Leben gehen müssen.

Drahtzieher hinter Straftaten

Sara F. war über Umwege in die Kriminalität gerutscht. Bis Anfang dieses Jahres hatte sie sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Dann aber lernte sie Marco L. (Name geändert) kennen, der mit ihr einen ausgeklügelten Plan umsetzen konnte. F. war von L. mit gefälschten 100-Euro-Noten ausgestattet worden, mit denen sie in Geschäften in Deutschland einkaufte. Drei Tage waren in der Anklage genannt worden; insgesamt 30 Fälle hatte es gegeben. Am 1. März war das Duo in Köln unterwegs, am 2. März in Dortmund und am 21. März in Leverkusen, wo F. letztlich verhaftet wurde.

Der Tathergang ist immer gleich gewesen. Sara F. betrat mit einem der gefälschten Scheine ein Geschäft, kaufte eine Kleinigkeit und ging mit der Ware sowie dem echten Wechselgeld nach draußen. Marco L. ließ sich das Wechselgeld dann auszahlen. 28 Mal war das Vorgehen erfolgreich, in zwei Fällen blieb es beim Versuch. Betrogen wurden Geschäfte wie Rewe, DM oder Mango; nach Aussage der Angeklagten habe L. die Waren ausgesucht. Diese durften maximal zehn Euro kosten, damit möglichst viel Wechselgeld übrig blieb. Nur in den wenigsten Fällen habe sie eine teurere Belohnung erhalten, sagte die 18-Jährige.

Einschüchterung und Angst

„Warum sind Sie nicht einfach zur Polizei gegangen?“, fragte der Richter. L. habe sie eingeschüchtert, ihr und ihrer Familie gedroht, erwiderte F. Auch ihrer Familie habe sie nichts sagen können. Die Scham und die Angst, fallengelassen zu werden, seien zu groß gewesen.

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Ihre U-Haft verbüßte Sara F. in Iserlohn. Eine Betreuerin von dort beschrieb ausführlich, wie F. während der fünf Monate auf sie wirkte. Sie bescheinigte F. viel Reue, ein geregeltes Leben und eine günstige Sozialprognose. Dem schlossen sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und schließlich auch der Richter an.

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