GeständnisMilde Strafe für Leverkusener Drogendealer

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Leverkusen – Die beide Angeklagten zeigen Reue im Gerichtssaal. „Es tut mir leid, ich weiß, dass ich Mist gebaut habe“, sagt Frank T.. Ihm und dem zweiten Angeklagten, Jürgen A., wird vorgeworfen, im September 2018 gemeinschaftlich mit Heroin am Küppersteger S-Bahnhof gehandelt zu haben. Für die Polizisten sah es zur Tatzeit so aus, als habe Jürgen A. dafür gesorgt, dass Frank T. Nachschub an Heroin erhält, damit dieser es weiterverkaufen kann.

„Der S-Bahnhof in Küppersteg ist bekannt dafür, dass sich die Heroinerszene und Alkoholikerszene dort aufhält“, sagte der Polizeibeamte Maximilian L. aus. Er sei Zeuge geworden, wie der Angeklagte durch Handschläge die kleinen Päckchen mit dem Heroin an seine Kunden übergeben habe, die dann zum Konsum häufig im Gebüsch verschwunden seien. Zudem habe er die beiden Verdächtigen beim Austausch beobachtet.

Heroin im Haus

Nach dem Zugriff der Polizei wurden bei späteren Durchsuchungen der Wohnungen der Angeklagten weiteres Heroin, sowie Verpackungsmaterial und Geld gefunden. Bei Frank T. wurde außerdem eine Präzisionswaage sichergestellt, die zum grammgenauen Abwiegen genutzt wird. Bei der Waage lag zudem ein Zettel mit Namen und notierten Geldbeträgen. Dass es sich dabei um Namen von Kunden handelt, wie vom Gericht vermutet, streitet er den Tränen nahe ab. „Ich habe einen Fehler gemacht und gebe zu, dass ich das Heroin verkauft habe. Aber bei den Namen auf dem Zettel handelt es sich um Menschen, die mir mit Geld geholfen haben meinen Roller zu kaufen“, beteuert er.

Keiner der beiden Angeklagten bestritt vor Gericht, mit Drogen gehandelt zu haben, eine Zusammenarbeit verneinen sie jedoch beide vehement. „Letztendlich stimmt der Tatvorwurf, dass ich das Heroin verkauft habe, aber definitiv nicht mit T. zusammen“, erklärt A. dem Richter. Auch T. zeigt sich verwundert über den Vorwurf der Zusammenarbeit. Man würde sich nicht besonders mögen, lässt seine Verteidigerin verlauten.

Rückfällig geworden

Beide waren zum Tatzeitpunkt selbst heroinabhängig. Einen Teil seines Heroins habe er konsumiert, den anderen Teil verkauft, gesteht Jürgen A.. Auch der andere Angeklagte ist seit vielen Jahren heroinsüchtig und kam in ein Metadon-Programm, um von der Droge weg zu kommen. Als sein Vater verstarb, sei er rückfällig geworden und hat ähnlich wie A. versucht, seinen eigenen Heroinkonsum über den Handel zu finanzieren.

Das Urteil des Richters fällt am Ende milde aus. Wegen unerlaubten Handels mit einem Betäubungsmittel in nicht geringer Menge wird Jürgen A. zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, für Frank T. sind es sogar nur sechs Monate. Da beide nicht berufstätig sind, müssen sie zudem 50 Sozialstunden ableisten. „Letztendlich ist die Zusammenarbeit im Ergebnis nicht nachweisbar“, erklärt der Richter. Das Geständnis, der Suchtdruck und die Tatsache, dass keiner der beiden Angeklagten Einträge im Vorstrafenregister habe, seien in diesem Fall mildernde Gesichtspunkte gewesen.

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