Hausabriss für A3-AusbauStadt Leverkusen soll Unterlagen nicht herausgeben

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Die rechte Hälfte des Doppelhauses am Ende der Alsenstraße wird abgerissen, damit die Autobahn breiter werden kann.

Die rechte Hälfte des Doppelhauses am Ende der Alsenstraße wird abgerissen, damit die Autobahn breiter werden kann.

Leverkusen – So viel Einigkeit ist – gerade auch beim Thema Autobahnausbau – im Leverkusener Stadtrat eher selten. In diesem Fall aber haben es CDU, SPD, Grüne, Freidemokraten, Opladen plus, Bürgerliste und Die Linke geschafft, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, der nun zwar nicht im Rat, aber im dafür bevollmächtigten Hauptausschuss am 17. Mai verabschiedet werden soll. Dass er Wirkung haben wird, ist dabei eher nicht zu erwarten.

Signal an den Bund

Die Verwaltung soll darin angewiesen werden, die erforderlichen amtlichen Unterlagen für den geplanten Abriss einer Doppelhaushälfte an der A 3 in der Alsenstraße in Manfort nicht herauszugeben und angeforderte Vermessungsunterlagen zu verweigern.

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Damit will Leverkusen seinen Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung zur Verbreiterung der A3 dokumentieren, wie der Stadtrat dies im Januar beschlossen hat. Damit wird das Ziel verfolgt, „Widerstand zu leisten, Aufmerksamkeit zu erzeugen und insbesondere Land und Bund bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu vermitteln, dass das Vorhaben gegen den Willen der Stadt Leverkusen durchgesetzt wird.“

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Herablassend behandelt

Dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bisher gar nicht auf Leverkusener Gesprächswünsche reagiert hat und auch sein Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) sich herablassend wie ein Sonnenkönig gegenüber seinen Untertanen gebärdet, hat die Wut der Leverkusener eher noch angestachelt. Das absurde Vorhaben, eine Doppelhaushälfte neben der Lärmschutzwand der Autobahn abzureißen und die andere Hälfte als minderwertiges Wohnhaus aber stehen zu lassen, hat die Verärgerung der Leverkusener Kommunalpolitik nur weiter befeuert.

Allerdings hat die Stadtverwaltung Leverkusen schon im Vorfeld des interfraktionellen Antrags klargestellt, dass die Verweigerung zur Zusammenarbeit in diesem Fall nicht zulässig ist und ein entsprechender politischer Beschluss durch den Oberbürgermeister von Amts wegen beanstandet werden müsste. Gleichwohl soll das Signal des Unmuts gegeben werden. Egal, wie sehr auch dieser Hinweis aus dem Rheinland im fernen Berlin missachtet werden wird. (ger)

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