Inzidenzwert steigt in LeverkusenStadt ordnet mehr Tests für Symptomfreie an

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Ein Corona-Test wird durchgeführt. 

  • In den vergangenen Tagen steigt der Inzidenzwert und nähert sich der Marke 35.
  • Was bedeutet das für Leverkusen und wie sehen eigentlich die aktuellen Quarantäneregeln aus? Ein Überblick.
  • Die aktuellen Zahlen erhalten Sie in unserem Corona-Newsblog.

Leverkusen – Es ist kein sprunghafter Anstieg. Aber in der vergangenen Tagen hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in Leverkusen kontinuierlich gesteigert, am Mittwoch auf 29,3.

Und nähert sich daher langsam der 35er Marke, die aktuell als Grenze für zusätzliche Schutzmaßnahmen gilt.

Tests für alle Pflegebedürftigen

Am Mittwoch hat die Stadt zunächst eine Allgemeinverfügung bekannt gemacht, diese sieht eine Ausweitung der Coronatests auch auf Menschen ohne Symptome vor. Demnach sollen künftig auf Anweisung des Gesundheitsamtes alle Menschen, die in ein Krankenhaus, eine Pflege- oder Rehaeinrichtung aufgenommen werden, auf das Coronavirus getestet werden, auch wenn sie symptomfrei sind. In den Krankenhäusern der Stadt wird das schon seit Längerem praktiziert, nun wird es vom Gesundheitsamt aber auch explizit für ambulante Operationen vorgeschrieben. Im Pflegebereich geht es nicht nur um die Aufnahme in (teil-) stationären Einrichtungen. Auch eine Person, die ambulant gepflegt wird, soll getestet werden, bevor der ambulante Pflegedienst zum ersten Mal zu Besuch kommt und auch jeweils nach einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Quarantäne-Regeln sorgen für Irritationen

Irritationen gibt es in der Bevölkerung immer wieder über die Quarantäne-Regelungen in der Stadt. Der Unmut darüber wird in mehreren Leserzuschriften an den „Leverkusener Anzeiger“ deutlich. Von „Chaos im Gesundheitsamt“ spricht ein Leser aus Hitdorf, der mit seiner Familie nach einem positiven Coronatest in der Kita des Kindes für zwei Wochen in Quarantäne musste, während Nachbarn bei einem ähnlich gelagerten Fall in einer anderen Hitdorfer Kita nicht in Quarantäne mussten.

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Die Regeln, wer wie lange in Quarantäne bleiben muss, legt das Leverkusener Gesundheitsamt fest. Es ist daher möglich – und auch Tatsache – dass in Nachbargemeinden andere Regeln gelten als in Leverkusen. Auf Nachfrage dieser Zeitung erklärt das Leverkusener Gesundheitsamt sein Vorgehen folgendermaßen:

Bei einer bestätigten Infektion mit dem Virus werden alle Kontaktpersonen ersten Grades plus deren gesamter Haushalt zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. „Nur so können Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden“, erklärt das Gesundheitsamt. „Anderenfalls könnten etwa Geschwisterkinder das Virus in andere Einrichtungen schleppen.“ Das Infektionsschutzgesetz lässt solche Regelungen zu.

Prüfung des Einzelfalls

Wenn die Maßnahmen bei unterschiedlichen Einrichtungen anders ausfallen, kann das an der Einstufung der Kontaktpersonen liegen. Wurden zum Beispiel konsequent Masken getragen und Abstände eingehalten, werden die Kontakte eventuell als „zweiten Grades“ eingestuft, dann reicht ein eigener negativer Test, um die Quarantäne zu vermeiden. „Grundsätzlich erfolgt die Anordnung einer Quarantäne immer nach Prüfung des individuellen Einzelfalls“, betont das Gesundheitsamt.

Verlängerte Quarantäne für Angehörige

Besonders kompliziert wird es in Haushalten, in denen eine infizierte Person lebt. Kann diese nach zwei Wochen einen negativen Test vorweisen, ist für sie die Quarantäne beendet. Andere Mitglieder des Haushaltes, die sich nicht nachweislich separat von der infizierten Person aufgehalten haben, müssen dann allerdings unter Umständen weitere zehn Tage in Quarantäne bleiben und dann einen negativen Test vorweisen. Schließlich bestehe die Möglichkeit, dass sich die Angehörigen noch am Ende der Quarantänezeit bei der infizierten Person angesteckt haben könnten.

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