LockerungenDas sind die Besuchsregeln in Klinikum und Pflegeheimen

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Else Baller nutzt die Besuchsmöglichkeit in Schlebusch.

Else Baller nutzt die Besuchsmöglichkeit in Schlebusch.

Am Klinikum und in Pflegeeinrichtungen dürfen künftig unter strengen Auflagen wieder Besuche stattfinden. Das Klinikum erlaubt pro Patient einen Besucher am Tag für eine Stunde in der Besuchszeit zwischen 15 und 19 Uhr. Nach Möglichkeit sollte der Besucher während des gesamten Krankenhausaufenthaltes der Gleiche bleiben. Sowohl Patient als auch Besucher tragen während des gesamten Treffens einen Mundschutz. Im Patientenzimmer, auch im Mehrbettzimmer, darf sich nur ein Besucher aufhalten. Sollte ein anderer Patient aus dem Zimmer parallel Besuch erhalten, so muss dieser im Park warten oder mit dem Patienten das Zimmer verlassen, wenn dies möglich ist. ? Besuchsverbot gilt weiterhin für die Infektionsstation, Intensivstation, Onkologie, alle Patienten mit Covid-19 und alle Covid-Verdachtsfälle.

Heimleitung entscheidet

Pflegebedürftige Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen dürfen ab sofort wieder individuelle Besuche mit bis zu zwei Personen unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen empfangen. Auch hier gilt: Ein Besuch pro Tag und Bewohner. Die Besuchsdauer kann durch die Heimleitungen begrenzt werden.

Um eine Gefährdung der Bewohner möglichst zu vermeiden, werden Besucher zu eventuellen Symptomen, Krankheiten und Kontakten befragt. Die Besucher müssen sich zudem registrieren lassen. Grundsätzlich können sich Besucherregelungen von Heim zu Heim unterscheiden, da nicht alle über vergleichbare Voraussetzungen verfügen. (stes)

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