Neubewertung GrundsteuerLeverkusener Finanzamt beantwortet Grundbesitzern Fragen

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LEV Land1

Wer Grund besitzt, muss bis Ende Oktober aktiv werden. (Symbolbild)

Leverkusen – Ab sofort können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz ihre Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer abgeben. Dies betrifft Personen, die beispielsweise Wohngrundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe besitzen. Entsprechende Schreiben mit nötigen Informationen zum Grundstück wie das Aktenzeichen, Gemarkung, Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, haben die Finanzämter bereits verschickt.

Beim Ausfüllen hilft auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal, bei dem man ebenfalls Daten zum Grundstück abfragen kann: Nach Eingabe der Adresse lässt sich der Sachdatenauszug aufrufen, sodass anschließend die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden können. Auf dieser Website finden sich auch Erklärvideos, eine Checkliste sowie eine Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung auf Elster.

Unterlagen bis Ende Oktober einreichen

Fragen beantwortet zudem das Finanzamt Leverkusen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr unter T 0214 / 892 80 19 59. Einreichen kann man die Unterlagen bis 31. Oktober bei dem zuständigen Finanzamt, in dessen Bereich das Grundstück liegt, und zwar digital über das Onlineportal Elster. Hierfür benötigt man entweder einen eigenen Zugang oder nutzt den von nahen Angehörigen, aber auch über Software-Anbieter mit entsprechendem Service ist dies möglich. Wer die Erklärung nicht auf elektronischem Wege abgeben kann, hat die Möglichkeit, Papiervordrucke beim Finanzamt anzufordern.

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Hintergrund der Neuberechnung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. 2019 wurde das sogenannte Bundesmodell verabschiedet, nachdem auch in NRW ab 1. Januar 2025 der Grundsteuerwert neu berechnet wird. (dre)

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