Rheindorfer vor Gericht„Ich will nicht sterben“ soll Ehefrau ausgerufen haben

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Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Leverkusen/Köln – Während die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus Sars-CoV-2 gelockert werden, fährt auch der Normalbetrieb in den Gerichten in NRW wieder hoch. Am Landgericht in Köln ging es erneut um den Fall des Rheindorfers, der seine Ehefrau vergangenen Sommer mit einem Brotmesser verletzt hatte. Ursprünglich hatte die Verhandlung des immer noch in Untersuchungshaft in der JVA Köln sitzenden Angeklagten bereits im Februar begonnen.

Da die Verhandlungstage wegen der Pandemie nicht im vorgeschriebenen Zeitraum stattfinden konnten, muss der Prozess nun neu aufgerollt werden. Neue Schöffen, neue Sachverständige und diesmal mit einer anwaltlichen Vertretung der Ehefrau als Nebenkläger, räumte der Rheindorfer Türke erneut den Vorwurf ein.

Details vor und nach der mutmaßlichen Tat konnte der 60-Jährige mit Hilfe eines Dolmetschers schildern. Doch an einen kurzen Zeitraum, indem er seiner Ehefrau mit einem Brotmesser verletzt haben soll, erinnere er sich nicht. Die Verletzungen der Ehefrau waren jedoch so schwerwiegend, dass Nachbarn die Polizei riefen, sobald das streitende Paar auf die Straße gelaufen war. Die Verletzte kam auf die Intensivstation.

Schilderung des Angriffs unter Tränen

2016 lernte die nun 43-jährige Türkin ihren Ehemann kennen, mit dem sie kurz darauf nach Rheindorf gezogen ist. Den Moment, als ihr Mann das Messer in die Hand nahm und sie verletzt habe, könne sie nie vergessen. Unter Tränen schilderte sie vor Gericht, wie der Angeklagte ihr einen tiefen Schnitt in den Unterarm zugefügt habe und sie damit auch zweimal am Torso verletzte. „Ich will nicht sterben“, habe sie immer wieder auf Türkisch gerufen. Zur ersten Ladung als Zeugin war sie nicht erschienen, für das neue Verfahren brachte sie dafür einen Anwalt mit.

Die Aussagen der Eheleute unterscheiden sich signifikant. Der Ehemann habe sich verletzt gefühlt, weil sich seine Frau von ihm abgewandt habe und mit anderen Männern gechattet hätte. Im Zeugenstand sagte sie hingegen, er habe sie von Beginn an körperlich und psychisch misshandelt und schließlich komplett ignoriert.

Auch die Frage, ob die Rheindorferin von sich aus arbeiten gehen wollte oder ihr Mann es von ihr verlangt hatte, ist noch offen. Doch während jener Arbeit in einem Imbiss lernte sie ihren dortigen Chef kennen, der sich zumindest per Chat für sie interessierte. Diese Nachrichten las ihr Ehemann und hielt sie ihr scheinbar am 14. August 2019 vor, bevor sie lebensgefährlich verletzt wurde. Im Gespräch mit dem Angeklagten waren immer wieder die möglichen ehelichen Fehltritte der Geschädigten Thema: Sie habe ihren Ehemann nur geheiratet, um nach Deutschland zu kommen, lautet der Vorwurf des Mannes.

Sie aber zeichnete ein ganz anderes Bild. Mit dem Rheindorfer als ihrem zweiten Ehemann im Leben habe sie sich dieses Mal eine liebevolle und gewaltfreie Ehe erhofft. Nun kämpfe sie mit Angstzuständen und kann die Hand des verletzten Arms nicht mehr uneingeschränkt bewegen. Im Gerichtssaal zeigte sich die Türkin nicht nur an ihren sichtbaren Narben, sondern auch psychisch verletzt. Die Verhandlung wird am 4. Mai fortgesetzt.

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