Totschlag in LeverkusenZähe zweite Aufklärung der Bluttat von Lützenkirchen

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Leverkusen

Am 19. März 2019 rückte die Polizei in der Hamberger Straße an. Nach einem Messerangriff verstarb dort ein Pole. Der Täter wurde zunächst zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt wird der Prozess neu aufgerollt.

Leverkusen – Von Thomas Käding Jörg Michael Bern hat noch viel Arbeit vor sich. Der Vorsitzende Richter der 21. Großen Strafkammer muss die Revision des Totschlagsprozesses gegen Robert A. und Erwin T. (alle Namen geändert) durchziehen. Das heißt, er muss das Urteil seiner Kollegin Ulrike Grave-Herkenrath überprüfen, das diese vor knapp zwei Jahren gefällt hatte. Sie hatte Robert A. für neun Jahre ins Gefängnis geschickt, seinem Kumpel Erwin T. aber die Freiheit gelassen: Die eineinhalb Jahre Gefängnis wurden zur Bewährung ausgesetzt, und das auch nur für zwei Jahre. Die sind fast vorbei.

Die Geschehnisse vom 19. März 2019 in einem großen Block in der Hamberger Straße waren von Beginn an nur schwer aufzuklären: Ein Zeuge, offenbar der Drahtzieher der Attacke, hat sich nach Polen abgesetzt und ist unauffindbar. Einigermaßen fest steht immerhin, dass Robert A., Erwin T. und der dritte Mann mindestens einen massiven Drohauftritt im Schilde führten, als sie sich von Mathildenhof aus nach Lützenkirchen aufmachten. Aus einem Marihuana-Deal eine Woche zuvor waren 60 Euro offen. Die sollten in der WG an der Hamberger Straße eingetrieben, ersatzweise sollte der Stoff wieder einkassiert werden.

Drei Messermänner

Um der Forderung Nachdruck verleihen zu können, hatte sich das Trio bewaffnet, darunter war ein Messer, das Robert A. mit sich führte, als es in den fünften Stock des Hauses ging. Deshalb blieb es auch nicht bei einem Handgemenge, sondern der Streit nahm eine tragische Wendung: Robert A. rammte einem der Männer das Messer in den Bauch, wohl um einen der Seinen zu verteidigen. Der Stich von schräg unten war tödlich, wie sich später herausstellte.

Am Mittwoch ging es im Kölner Landgericht darum, das unübersichtliche Geschehen mit Hilfe der Ermittler zu ordnen. Auch das gestaltete sich schwierig, obwohl die Vorzeichen günstig waren: Ein in Opladen stationierter Polizist kann Polnisch; er wurde deshalb schnell an den Tatort gebeten. Aber: Sein schriftlicher Vermerk fehlt in den Akten. Ärgerlich.

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Viel mehr, nämlich absolut tragisch und falsch war aus Sicht der Mutter von Robert A. das erste Urteil in der Sache. Sie strengte eine Revision an und bekam Recht. Der Bundesgerichtshof hatte „durchgreifende rechtliche Bedenken“ am Urteil der Kölner Strafkammer. Dass der zur Tatzeit unter viel Alkohol und Amphetamin stehende Robert A. sein Gegenüber wirklich töten wollte, sei im Urteil nicht ausreichend dargelegt, hieß es beim BGH. Für Richter Bern heißt das: größte Sorgfalt bei der Beweisaufnahme im Revisionsprozess.

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