Urteil im Rheindorfer Raub-ProzessBares und ein altes Handy als Entschädigung

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Am S-Bahnhof Rheindorf wurde ein Afrikaner von drei Männern überfallen und ausgeraubt.

  • Kurz vor Prozessende brechen die Angeklagten ihr Schweigen.
  • Sie geben zu, einen Bekannten in Rheindorf zusammengeschlagen zu haben.
  • Dabei ging es um Geld.
  • Für das Landgericht war es ein Raub. Aber in einem minderschweren Fall.

Leverkusen – Bargeld lacht – manchmal auch vor Gericht. 1000 Euro hatte der Hilfskrankenpfleger Armin N. (alle Namen geändert) zum letzten Verhandlungstag mitgebracht. Sein offenbar nicht so flüssiger Freund Fallou M. war mit 450 Euro und einem alten Nokia-Handy nebst Ladegerät an der Luxemburger Straße erschienen.

Auch der inzwischen als Maler tätige 27-Jährige will am Ende 1000 Euro Schmerzensgeld an den Bekannten zahlen, den er mit Armin N. und einem weiteren Helfer, der bis zum Schluss nicht in Erscheinung trat, an einem warmen Novembertag am Rheindorfer S-Bahnhof in eine Falle gelockt und übel zugerichtet hatte. Tritte, ein Stich mit dem Teppichmesser, außerdem kamen 60 Euro weg und ein oder zwei Handys.

Späte Geständnisse

Das meiste räumten die beiden Angeklagten am Mittwoch vor der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts doch noch ein. „Spät, aber nicht zu spät“, so der Vorsitzende Richter. Bis dahin hatten die beiden Rheindorfer offenkundig darauf vertraut, dass ihnen das Opfer ungewollt hilft im Prozess um schweren Raub und gefährliche Körperverletzung: mit einer widersprüchlichen Schilderung der Tat vor gut fünfeinhalb Jahren.

Denn der Mann – er hat, wie Fallou M., afrikanische Wurzeln – leidet unter einer Psychose und ist in den vergangenen Jahren immer weiter abgerutscht. Betreut wird er längst nicht mehr. Und um Medikamente, die ihn stabilisieren würden, kümmert er sich offenbar auch nicht. Inzwischen lebt der Mittzwanziger zumindest phasenweise auf der Straße. „Dafür hat er sich hier vor Gericht gut präsentiert“, sagte Dr. Kurt Herold.

Der Psychiater hatte das Opfer getroffen und sollte zum Beispiel beurteilen, ob er „Erlebtes von Phantasien trennen kann“. Durchaus, lautete die Einschätzung des Gutachters. Den Überfall habe er vor allem hinsichtlich der Dauer zwar überzogen dargestellt. Aber im Kern könne man der Aussage des Opfers Glauben schenken.

Eine „blöde und feige“ Tat

So sah es auch das Gericht. Die Täter hätten also von vornherein den Plan gehabt, dem Bekannten „eine ordentliche Abreibung zu verpassen“. Angeblich hatte das Opfer Schulden bei Fallou M. Der Hinterhalt, in den die Täter den Bekannten gelockt hatten, bezeichnete der Angeklagte am Ende des Prozesses als „blöde und feige“. Gerade die Überzahl hatte das Opfer in Rage gebracht. Auch er ist als Schläger polizeibekannt; vor Gericht nannte er das Vorgehen der Täter „echt schäbig“.

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Strafrechtlich ist das nach Auffassung der Kammer ein schwerer Raub mit Körperverletzung, wenn auch in einem minderschweren Fall. Das engt den Strafrahmen sehr deutlich ein. Vor fünf Jahren Gefängnis mussten die Täter keine Angst mehr haben. Und die eineinhalb Jahre, zu denen sie schließlich verurteilt wurden, sind zur Bewährung ausgesetzt.

Das freiwillig gezahlte Schmerzensgeld machte es dem Gericht leichter, eine eher milde Strafe zu verhängen.

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