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Nach Chaos-Fahrten zu drittNRW-Städte planen Verbotszonen für E-Scooter

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E-Scooter sind seit Mitte Juni in vielen Städten zugelassen. Nun könnte es Verbotszonen geben.

Düsseldorf – Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen planen E-Scooter mit Verbotszonen in die Schranken zu weisen. Bei den Verbotszonen gibt es solche, in denen nicht gefahren werden darf und solche, in denen nicht geparkt werden kann. Zumindest für Kunden von Leihanbietern ist letzteres über die App für das Smartphone ersichtlich.

Die betroffenen Gebiete sind darin gekennzeichnet. Die Stadt Herne begründet die Verbotszonen mit dem Wunsch nach mehr Sicherheit. Feuerwehrzufahrten dürften beispielsweise nicht zugestellt sein. Aber auch an Friedhöfen sei es nicht möglich, einen E-Scooter zu parken.

Ein Versuch lohnt nicht: Wer in einer Verbotszone die Fahrt mit dem Leih-Tretroller beenden will, scheitert und muss so lange weiterbezahlen, bis er die Zone verlassen hat. In Münster sind solche „Parkverbots-Zonen“ der Aasee und der Kanal darunter. In Köln ist einer Karte der Stadt zufolge die Domplatte tabu.

Düsseldorf sieht Scooter „dem Fahrrad gleichgestellt“

Die kleinen Zweiräder sollen aber auch nicht überall fahren dürfen. Elektro-Tretroller seien dem Fahrrad gleichgestellt, hieß es zum Beispiel von der Stadt Düsseldorf. Demnach dürften sie unter anderem nicht in Fußgängerzonen fahren. Gleiches gilt in Dortmund. Dort haben zwar noch keine Anbieter Leih-Scooter aufgestellt, die Stadt warnt aber schon mal alle privaten E-Scooter-Besitzer vor: Auch in Parks ohne Radwege müssten die Flitzer geschoben werden, so eine Stadtsprecherin.

Damit Kunden der Leih-Anbieter nicht trotz Auflagen zum Beispiel durch eine Fußgängerzone rasen, haben Firmen wie „Circ“ und „Tier“ eine Funktion eingebaut, die den E-Scooter dort auf 5 bis 6 km/h drosselt. „Das Fahrzeug würde sich automatisch verlangsamen, wenn es laut seiner GPS-Koordinaten in eine solche Zone gelangt“, erklärte eine Sprecherin von „Circ“.

„Kunden zu zweit oder dritt auf den Geräten“

Die neuen Elektro-Tretroller könnten aber auch ein Fall für Ordnungsämter und die Polizei werden: Zur Verordnung des Bundesverkehrsministeriums gehört ein Knöllchen-Katalog, laut dem zum Beispiel 15 Euro verhängt werden, wenn man doch über eine „nicht zulässige Verkehrsfläche“ düst - oder mit E-Rollern nebeneinander fährt.

Erste Auswüchse gibt es schon: „Leider beobachten wir verstärkt, dass Kunden zu zweit oder dritt auf den Geräten im Straßenbereich unterwegs sind“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge, Lars Zemke. E-Scooter sind seit Mitte Juni auf Deutschlands Straßen zugelassen und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge registrierte zuletzt eine stark wachsende Nachfrage.

Einer Karte des Verbands zufolge gibt es in Deutschland 58 Städte mit bereits existierenden oder bald beginnenden Leihangeboten. In Nordrhein-Westfalen sind es demnach 16 Städte. Mit zugelassenen Rollern dürfen Verkehrsteilnehmer in erster Linie auf Radverkehrsanlagen, also etwa auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen, fahren. (dpa) 

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