Nach Vergewaltigung in MülheimStadt fordert Familie des Verdächtigen zur Ausreise auf

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Mülheim Spielplatz

In der Nähe dieses Spielplatzes in Mülheim soll die Vergewaltigung stattgefunden haben.

Mülheim an der Ruhr – Die bulgarische Familie eines wegen Vergewaltigung verdächtigen 14-Jährigen in Mülheim soll nach dem Willen der Stadt in ihr Heimatland zurückkehren. Die Familie sei aufgefordert worden, Deutschland freiwillig zu verlassen, sagte ein Sprecher der Stadt Mülheim an der Ruhr am Mittwoch. Komme sie dem nicht nach, werde sie ausgewiesen. Die Stadt hatte ein Verfahren zur Einschränkung der Freizügigkeit, wie sie für EU-Bürger gilt, eingeleitet. Zuerst hatte die „WAZ“ berichtet.

Vater des Verdächtigen konnte keinen Job nachweisen

Der 14-Jährige ist Hauptbeschuldigter im Fall einer Vergewaltigung einer jungen Frau am 5. Juli in einem Mülheimer Waldstück. Zwei andere 14-Jährige sollen ebenfalls an der Tat beteiligt gewesen sein. Die Stadt hatte überprüft, ob die Familien der drei Tatverdächtigen über ein eigenes Einkommen verfügen, wonach sie nach früheren Angaben spätestens fünf Jahre nach ihrem Kommen verpflichtet seien.

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Der Vater des Hauptverdächtigen in dem Vergewaltigungsfall konnte nach Stadtangaben keinen Arbeitsplatz nachweisen. Im Rahmen einer Überprüfung habe der Mann zwar einen druckfrischen Vertrag vorgelegt, der mit einem Imbissbetreiber geschlossen worden sei. Er habe die Stelle aber nie angetreten. Darauf sei er wieder abgemeldet worden.

Familie ließ Anhörungsfrist verstreichen

Eine Anhörungsfrist habe die Familie ohne Reaktion verstreichen lassen. Bis Ende Oktober habe sie nun die Möglichkeit der Klage gegen die freiwillige Ausreise, hieß es. Danach erfolge die Ausweisung. Sie bezieht sich auf alle Familienmitglieder. Eine volljährige Tochter hatte Deutschland nach Angaben der Stadt schon vor Wochen mit ihrem Kind verlassen. Die anderen Familienangehörigen seien noch in Mülheim gemeldet. Die Familien der anderen beiden Verdächtigen dürften bleiben, weil sie eigene Einkommen nachweisen konnten. (dpa) 

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