Neue VerordnungNRW verschärft Ausgangsverbot für Altenheime

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In einem Bochumer Heim sind ebenfalls fünf Bewohner gestorben.

In einem Bochumer Heim sind ebenfalls fünf Bewohner gestorben.

Köln/Düsseldorf – In den Seniorenzentren des Landes sorgen sich Pflegekräfte um die Gesundheit der Bewohner. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums gab es am Mittwoch 316 Infizierte. Es seien insgesamt 32 Bewohner mit Coronavirus-Infektionen in 21 stationären Pflegeeinrichtungen gestorben. Deutlich mehr Pflegeheime haben Personal, das positiv auf das Virus getestet wurde: 107 Einrichtungen melden insgesamt 266 infizierte Mitarbeiter.

Gibt es Schwerpunkte?

Ja. Neben dem Maternus-Seniorenzentrum in Köln-Rodenkirchen, das am Mittwoch den fünften Todesfall meldete, liegt ein Schwerpunkt bei einem Heim der Arbeiterwohlfahrt in Bochum. Dort sind ebenfalls fünf hochbetagte Bewohner gestorben, weitere zehn sind infiziert.

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Welche Vorkehrungen hat das Land zum Schutz der Bewohner getroffen?

In den mehr als 2800 Pflegeheimen gelten strenge Besuchsverbote, die nur Ausnahmen aus medizinischen oder ethisch-sozialen Gründen zulassen.

Wie sieht es mit einem Ausgangsverbot aus?

Seit Dienstag gilt, dass Bewohner und Patienten, wenn sie die Einrichtung verlassen, nur von anderen Bewohnern, Patienten oder Beschäftigten der Einrichtung begleitet werden und nur mit diesen Personen zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben dürfen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass intensiver Kontakt außerhalb bestand, müssen die Bewohner und Patienten anschließend für einen Zeitraum von 14 Tagen den nahen Kontakt mit anderen Bewohnern und Patienten in der Einrichtung unterlassen. Die Heimleitung muss dazu die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen die Einrichtungen nicht anordnen.

Gelten die Regeln auch für das Betreute Wohnen?

Nein. Menschen im Betreuten Wohnen leben nicht in einer Einrichtung, sondern in Privatwohnungen. Sie haben nur die Möglichkeit, ergänzende Pflege- oder Unterstützungsleistungen zu beziehen. Hier ist die Rechtslage nicht anders als bei anderen älteren Menschen, die in einer Privatwohnung leben.

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