„Ich bin hier der Herr im Haus!“Prozess - Mann griff nach Ehestreit Polizisten an

Lesezeit 2 Minuten
Mit einem Polizeieinsatz endete im Dezember ein häuslicher Streit in Waldbröl.

Mit einem Polizeieinsatz endete im Dezember ein häuslicher Streit in Waldbröl.

Waldbröl – Wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Waldbröler Polizeibeamten musste sich in dieser Woche ein 66-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Waldbröler vor, sich nach einer heftigen Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau im Dezember 2019 aggressiv gegenüber einem Polizeibeamten verhalten und ihn auf den rechten Unterarm geschlagen zu haben.

Die Blutprobe ergab bei dem 66-Jährigen einen Wert von mehr als 1,9 Promille. Der Angeklagte schilderte, an dem Abend angetrunken, aber nicht betrunken gewesen zu sein. Während er sich mit seiner Frau im Beisein der Tochter gestritten habe, sei plötzlich die Polizei gekommen.

1,9 Promille

Die Beamtin habe sich mit der Frau im Wohnzimmer unterhalten, während er mit dem Polizisten im Flur gesprochen habe. Plötzlich habe ihn der Beamte geschlagen, er sei zu Boden gegangen und habe sich verletzt. Die Verletzung wolle er nicht anzeigen, sondern die Sache friedlich regeln. Seit einem halben Jahr trinke er keinen Tropfen Alkohol mehr.

Der Polizeibeamte sagte vor Gericht aus, wegen häuslicher Gewalt gerufen worden zu sein. Nachdem die beiden Streitenden getrennt wurden, sollte seine Kollegin mit der Ehefrau sprechen.

Eine Ermahnung vom Amtsrichter

Das habe der Angeklagte verhindern wollen und gesagt: „Ich bin hier der Herr im Haus! Du hast nichts zu sagen.“ Daher habe der Polizist mit dem Arm die Zimmertür blockiert, was der Angeklagte durch einen Schlag auf den Arm unterbinden wollte. Dabei sei er jedoch nicht ernsthaft verletzt worden.

Zur Fixierung des Wütenden seien zwei weitere Polizeibeamte erforderlich gewesen. Sowohl bei der Ehefrau als auch bei der Tochter seien allerdings keine Spuren von Gewalt feststellbar gewesen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Da der Mann bislang keine Vorstrafen hatte und sich einsichtig zeigte, forderte die Staatsanwältin für den Angriff auf den Beamten eine Verwarnung unter Strafvorbehalt, eine Art Geldstrafe auf Bewährung also. Richter Dr. Fabian Krapoth folgte dem Antrag. Außerdem ermahnte er den Angeklagten, sich zukünftig kooperativer im Umgang mit Polizeibeamten zu verhalten.

KStA abonnieren