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„Sicherer im Betrieb“Arbeitgeberverband in Oberberg kritisiert Homeoffice-Verordnung

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Ulrich Koch sieht Probleme bei der Umsetzung.

Ulrich Koch sieht Probleme bei der Umsetzung.

Oberberg – Die neue Homeoffice-Verordnung der Bundesregierung und der Bundesländer, die noch mehr Beschäftigten einen Heimarbeitsplatz ermöglichen und Kontakte weiter einschränken soll, stößt beim Arbeitgeberverband im Oberbergischen nur auf bedingte Gegenliebe.

„Alle bisherigen Appelle sind in Ordnung, und wir versuchen, was geht. Doch wir brauchen einen Umsetzungsspielraum“, sagt Geschäftsführer Ulrich Koch. Die neue Verordnung hingegen sieht er aus organisatorischen Gründen als problematisch an: „Diesen organisatorischen Aufwand und die Diskussion über jeden Arbeitsplatz können wir nicht gebrauchen“, findet Koch aus Sicht des Arbeitgeberverbandes deutliche Worte.

Der Rechtsanwalt gibt zu bedenken, dass die Quote der Industriebetriebe und die des verarbeitenden Gewerbes im Oberbergischen sehr hoch sei. „Das ist eine natürliche Grenze für die Anzahl von Homeoffice“, erläutert der Geschäftsführer. Und da, wo es sich machen lässt, sei es ohnehin schon weitgehend umgesetzt.

Koch: Verordnung führt zu Effizienzverlust

Es gehe auch darum, das verarbeitende Gewerbe zu schützen, sagt der Geschäftsführer, nach dessen Einschätzung es in den Betrieben nicht zu Infektionen komme. Koch geht sogar so weit, dass er sagt, dass es „in den Betrieben im Zweifelsfall sicherer als zu Hause ist“. Die Firmen hätten in aller Regel sehr ausgefeilte Hygienekonzepte, mit denen sie ihr Beschäftigten schützten. „Hier besteht natürlich ein hohes Interesse an einer gesunden Belegschaft, um nicht am Ende durch das Auftreten von Corona eine Quarantäne zu riskieren“, wie Koch weiter ausführt. Das gehe sogar so weit, dass man der Belegschaft die Temperatur messe.

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Was die Umsetzung weiterer Plätze im Homeoffice angehe, spreche man jetzt noch „über einige wenige Prozent“, betont der Rechtsanwalt. Die Umsetzung werde zu Abstrichen bei der Effizienz der Arbeitsabläufe in den Betrieben führen. Besonders problematisch empfindet der Jurist die Formulierung der Verordnung, dass nur noch „zwingende Gründe“ Homeoffice im Weg stehen. „Das ist schon eine sehr scharfe Formulierung“, wie Koch findet.

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