Abo

Anklage wegen MordversuchsLebensgefährtin in Morsbach mit Benzin übergossen

Lesezeit 2 Minuten
Das zerstörte Fenster am Haus in Ellingen.

Das zerstörte Fenster am Haus in Ellingen.

Ellingen/Bonn – Es war wenige Tage vor Silvester 2021, als es vor der Tür eines Einfamilienhauses in Morsbach-Ellingen zu einer grausamen Tat kommen sollte. Ein 54-Jähriger soll seiner ehemaligen Lebensgefährtin nach dem Leben getrachtet haben: Er soll die 44-Jährige mit Benzin aus einem mitgebrachten Kanister übergossen und versucht haben, sie in Brand zu setzen – erst mit einem Feuerzeug, dann mit einem Streichholz.

Der mit Benzin übergossenen Frau gelang die Flucht

Davon jedenfalls geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die den zur Tatzeit arbeitslosen Lastwagenfahrer wegen zweifachen Mordversuchs sowie schwerer Brandstiftung angeklagt hat, wie Gerichtssprecherin Saskia Wielpütz am Freitag auf Anfrage mitteilte.

Der Frau gelang die Flucht, sie rettete sich zu Nachbarn. Anschließend soll der Mann einen – ebenfalls mitgebrachten – Stein ins Wohnzimmerfenster geworfen, weiteres Benzin ins Haus geschüttet und entflammt haben. Mit diesem zweiten Anschlag am 27. Dezember vergangenen Jahres habe er die vier Pflegekinder seiner früheren Lebensgefährtin in Todesgefahr gebracht, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Kinder hatten sich ebenfalls im Haus aufgehalten. Das Paar soll eine zehnjährige Beziehung geführt haben, Ende des Jahres 2020 soll der Mann aus diesem Haus ausgezogen sein.

Front des Gebäudes stand in Flammen

Keine sieben Minuten nach dem Notruf war die Feuerwehr zur Stelle. Obwohl die Front des Gebäudes in Flammen stand, Dielenböden und Fensterrahmen brannten und der Rauch stark war, gelang es den 65 Einsatzkräften den Brand nach einer halben Stunde zu löschen – und die vier Kinder im Alter von vier, fünf, sechs und 17 Jahren unverletzt zu retten.

Der Angeklagte soll, bevor er das Haus in Brand gesteckt habe, die Kinder in eine Falle gelockt haben: Durch das geborstene Fenster habe er sie auf gefordert, nach oben zu gehen. Zwar sei es nicht sein Ziel gewesen, so die Staatsanwaltschaft, die Kinder zu töten, doch seien sie ihm gleichgültig gewesen. Durch die Brandstiftung habe er ihren Tod billigend in Kauf genommen. Dabei geht die Staatsanwaltschaft von zwei Merkmalen für Mord aus: Grausamkeit sowie – wegen der Unbeherrschbarkeit des Feuers – der Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Angeklagte schweigt nach Angaben von Sprecherin Wielpütz zu den Vorwürfen, auch zu einem möglichen Motiv. Der Prozess soll im Sommer am Bonner Schwurgericht starten.

KStA abonnieren