EnergiepreiseAggerenergie wird Gasumlage in voller Höhe an Kunden geben

Lesezeit 2 Minuten
Symboldbild.

Symboldbild.

Gummersbach – Die Aggerenergie wird die zum 1. Oktober fällige Gasumlage in voller Höhe an ihre Kunden weitergeben. Das berichtet Unternehmenssprecher Peter Lenz. „Unsere Preise sind so kalkuliert, dass wir solche Mehrkosten nicht kompensieren können und sie daher den Kundinnen und Kunden ab dem 1. November weitergeben müssen.“

Die Gasumlage setzt sich zusammen aus der neuen Gasspeicherumlage (0,059 Cent netto je Kilowattstunde), der Gasbeschaffungsumlage (2,42 Cent) und der bestehenden, allerdings im Preis deutlich erhöhten, Bilanzierungsumlage (0,57 Cent). Bei der Aggerenergie gelten ab dem 1. November in der Grundversorgung bei einem jährlichen Verbrauch von mehr als 4000 Kilowattstunden 22,25 Cent netto pro Kilowattstunde.

Belkaw kann ihre Kunden günstiger versorgen

Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer sind das 26,48 Cent, mit sieben Prozent dann 23,80 Cent. Deutlich günstiger als die Aggerenergie kann aktuell die Belkaw ihre Kunden versorgen. Der regionale Versorger sitzt in Bergisch Gladbach. Dort geht man bereits fest davon aus, dass die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent gesenkt wird. Und dort beträgt der Arbeitspreis in der Grundversorgung ab dem 1. November brutto inklusive Umlagen und gesenkter Mehrwertsteuer 19,44 Cent pro Kilowattstunde.

Zum Vergleich die Aggerenergie: Bei angenommenen sieben Prozent Mehrwertsteuer will man dort 23,80 Cent für die Kilowattstunde haben haben. Über das Jahr gesehen macht das schon einen Unterschied. Auf Nachfrage erklärt Lenz, dass die Aggerenergie zum Preis der Belkaw nichts sagen könne. Er mutmaßt, dass das Unternehmen aus dem Nachbarkreis vielleicht „bei der Beschaffung anders aufgestellt“ sei.

Das könnte Sie auch interessieren:

Was die Gasumlage angeht, wird die Aggerenergie die monatlichen Abschläge entsprechend anpassen, „um die Kundinnen und Kunden vor hohen Nachzahlungen zu schützen und damit es später bei der Jahresabrechnung kein böses Erwachen gibt“, wie Lenz weiter sagt. Alle Kundinnen und Kunden würden in diesen Tagen auch schriftlich dazu informiert.

KStA abonnieren