Kampf gegen CoronaWas die neuen Maßnahmen in Oberberg konkret bedeuten

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Die nächtliche Ausgangssperre und die übrigen neuen Regeln im Kampf gegen das Coronavirus gelten seit Montag.

Die nächtliche Ausgangssperre und die übrigen neuen Regeln im Kampf gegen das Coronavirus gelten seit Montag.

Oberberg – Die nächtliche Ausgangssperre und die übrigen seit Montag geltenden neuen Regeln im Kampf gegen das Coronavirus werfen viele Fragen auf. Wir haben einige Antworten zusammengetragen.

Update: Am späten Montagabend hat die NRW-Landesregierung auch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit für den Oberbergischen Kreis festgelegt.

Was gilt bei der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, der 15-Kilometer-Regel?

In der endgültigen Verordnung heißt es, dass Bewohner aus den besagten Kreisen dieses Gebiet nur verlassen dürfen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.“ Auch von draußen darf man nur einreisen, wenn man nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt. Die Maßnahme gilt bereits ab Dienstag, 12. Januar, bis 31. Januar 2021.

Die Punkte der Verordnung im Detail:

  • Wer in einem der genannten Kreise wohnt, darf dieses Gebiet nur verlassen, soweit dabei ein Umkreis von Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts nicht überschritten wird.
  • Wer Anwohner in dem Hotspot besuchen will, darf dies nur tun, wenn dabei ein Umkreis von 15 Kilometern des eigenen Heimatorts nicht überschritten wird.

Mögliche Gründe für eine Ausnahme bei der Bewegungsfreiheit:

  • Wer berufliche, dienstliche, ehrenamtliche oder vergleichbare Besorgungen machen muss
  • Wer eine Schule, Kindertagesbetreuung oder Notbetreuung außerhalb des Radius aufsucht
  • Wer Einrichtungen für Menschen mit Handicap besucht
  • Wer enge Familienmitglieder, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehende Personen besuchen muss
  • Wer pflegerische, unterstützende, betreuende Tätigkeiten für andere Personen übernimmt
  • Wer medizinische, pflegerische oder ähnliche Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

In der Regionalverordnung weißt das NRW-Gesundheitsministerium ausdrücklich darauf hin, dass eine Ausnahme von der 15-Kilometer-Regelung nur möglich ist, wenn ein Kriterium erfüllt wird und es im Einklang mit anderen geltenden Regeln geschieht. 

Was genau bedeutet die Ausgangssperre?

Vorerst bis einschließlich 25. Januar ist in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr im gesamten Oberbergischen Kreis der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Das  gilt sowohl für Oberberger als auch für Menschen von auswärts – egal, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Pkw unterwegs sind. Streng genommen, dürften Autofahrer den Kreis in diesem Zeitraum noch nicht mal durchqueren.

Welche Ausnahmen gelten von der Ausgangssperre?

Aus dem Haus darf, wer wegen eines   Notfalls oder einer unaufschiebbaren Behandlung Arzt oder Krankenhaus aufsuchen muss. Auch eine akute Erkrankung des Haustiers zählt. Ebenfalls vor die Haustür darf, wer  seinem Beruf und seiner Ausbildung nachgehen muss oder einen Dienst ausübt. Darunter fallen etwa freiwillige Feuerwehrleute: Falls sie zum Einsatz müssen, werde die  Leitstelle die Polizei davon in Kenntnis setzen. Eine weitere Ausnahme ist die  Begleitung Sterbender. Auch die Versorgung von Tieren ist erlaubt, also etwa Gassigehen.   Alle Ausnahmen müssten glaubhaft gemacht werden, etwa durch Vorlage einer „geeigneten Bescheinigung“.

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Darf man während der Sperre zum Partner fahren oder wieder nach Hause?

Ausnahmen für den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin gibt es nicht, sagt die Kreisverwaltung. Partner  müssen ihre Besuche so organisieren, dass sie zwischen 22 und 5 Uhr nicht mehr draußen unterwegs sind. Was ist, wenn Bus oder Bahn erst nach 22 Uhr in Oberberg ankommen? Auch das lässt der Kreis nicht als Entschuldigung gelten. Falls keine der in der Verfügung beschriebenen Ausnahmen vorliegt, müsse eine Fahrt so organisiert werden, dass man zwischen 22 und 5 Uhr wieder in den eigenen vier Wänden ist.

Was gilt beim Queren des Kreisgebiets?

Grundsätzlich gelten die Regeln auch für Durchreisende, etwa auf der A 4. Aber: Falls auswärtige Fahrer kontrolliert werden, sollte ihr Verstoß bei glaubwürdiger Begründung  (Grund der Durchreise) „mit Zurückhaltung geahndet werden“, so der Kreis.

Wie will die Polizei die Einhaltung überwachen?

In erster Linie seien die Ordnungsämter von Kreis und Kommunen dafür  zuständig, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren, sagt Polizeisprecherin Monika Treutler. Wichtigste Aufgabe der Polizei sei es dagegen, für Sicherheit zu sorgen: Solche Einsätze hätten stets Priorität.  Jedoch werde auch die Polizei  im Rahmen der Amtshilfe kontrollieren. So könnten etwa Streifenwagenbesatzungen Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger stoppen und überprüfen.

Wie reagieren die Kommunen?

Die Bürgermeister seien zufrieden, dass der Kreis die verschärften Regelungen bereits am Sonntag erlassen habe – auch wenn das Infektionsgeschehen in den Kommunen unterschiedlich stark ausfalle, sagt Bürgermeistersprecher Dr. Gero Karthaus (Engelskirchen).  Als einen Grund für die Unterschiede  nennt Karthaus Religionsgemeinschaften, die sich nach der Schließung der Kirchen  privat in Gebetsrunden oder Hauskreisen treffen. Die Multiplikatoren in diesen Gemeinden sollen jetzt angesprochen und verbindliche und überprüfbare Regelungen getroffen werden: „Die Zeit des Bitten und Bettelns ist vorbei.“ Es müsse Schluss damit sein, „dass  die Menschen in Krankenhäusern, dass die Wirtschaft und viele andere darunter leiden, dass einige denken, dass ginge sie alles nichts an“. In seiner Gemeinde will Karthaus  Tankstellen und Imbissbetriebe auffordern, mit Beginn der Ausgangssperre ebenfalls zu schließen.

Was sagen die beiden großen Kirchen zum Gottesdienstverbot?

Kreisdechant Christoph Bersch war am Montag verärgert darüber, dass er über die Presse von der Verlängerung des Gottesdienstverbots habe erfahren müssen. Die Entscheidung könne er generell verstehen, doch es wäre sinnvoll gewesen, wenn der Oberbergische Kreis die Kirchen als Botschafter und Brücke mit ins Boot geholt hätte. „Wir sind nicht irgendwer. Gemeinsam mit Superintendent Michael Braun stehen wir für die beiden großen Kirchen. Wir  feiern schon seit Wochen keine Gottesdienste mehr mit Präsenz“, sagt  Bersch und  erinnert an die  seit Wochen funktionierenden Schutz- und Hygienekonzepte.

Der evangelische Superintendent Michael Braun ergänzt in einer gemeinsamen Erklärung von katholischer und evangelischer Kirche:  „Wir haben absolut Verständnis für alle Maßnahmen, die Menschen schützen, um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern.“  Es gebe aber  keine Veranlassung zu glauben, der Kirchenkreis und die katholischen Gemeinden seien unverantwortliche Infektionstreiber gewesen.

Wie reagieren die Freikirchen darauf, dass sie als Hotspots der Pandemie gesehen werden?

Johannes Dück, Office-Mananger der „Kirche für Oberberg“ und gleichzeitig Hygiene-Beauftragter, betont, dass er nicht für alle  Freikirchen sprechen könne. Für die KfO versichert er aber, dass man sich  an die geltenden Regeln und Verordnungen der Corona-Pandemie halte. „Wir schränken alles ein, um eben kein Hotspot zu werden“, sagt Dück. „Wir können nicht einerseits behaupten, dass wir die Menschen lieben, und dann sagen, dass uns Corona egal ist.“ Allerdings räumt der Office-Manager ein, dass  auch die KfO nicht alles im Privaten kontrollieren könne.

Welche Regeln gelten für Krankenhausbesuche?

Nach wie vor besteht ein Besuchsrecht für Patienten in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, jedoch sind die Zeiten eingeschränkt: Im Klinikum Oberberg  zwischen 15 und 18 Uhr bis zu einer maximalen Dauer von einer Stunde und einem Besucher pro Patientenzimmer.  Besuche in Infektionsbereichen (Verdachtsstationen, Isolierstationen, Intensivstation) sind in der Regel nicht möglich.

Dürfen mehrere Handwerker noch ins Haus?

Diese Frage haben sich viele Chefs  von Betrieben beschäftigt, die sich damit nicht nur gestern, sondern bereits in der vergangenen Woche an die Kreishandwerkschaft wandten. Ihre Sorge war, dass  nur noch eine Person in einen Haushalt gehen darf.   Sprecherin Katrin Rehse konnte sie in soweit beruhigen, dass die Schutzverordnung für Oberberg Ausnahmen für berufliche Tätigkeiten vorsieht: „Falls es die Aufgabe des Handwerkers erfordert, kann er also Kollegen mit in ein Privathaus bringen.“ Jedoch würden auch Handwerksbetriebe versuchen, Kontakte weitestgehend zu reduzieren.

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