Mann tötete Ehefrau im Affekt57-jähriger Gummersbacher muss fünf Jahre in Haft

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Der 57-Jährige, hier mit Anwalt Stephan Kuhl, vor Gericht

Der 57-Jährige, hier mit Anwalt Stephan Kuhl, vor Gericht

Gummersbach/Köln – Für fünf Jahre muss ein 57 Jahre alter Gummersbacher ins Gefängnis, weil er im Dezember 2018 seine Frau im gemeinsamen Schlafzimmer getötet hat. Das Landgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags im schuldverminderten Zustand. „Wie ein Vulkan, der explodiert“ sei der Angeklagte gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath, als er während eines Streits seine Ehefrau plötzlich bis zur Bewusstlosigkeit würgte.

Anschließend war der Mann laut den Feststellungen des Urteils in die Küche gegangen, hatte ein Messer geholt und es der Frau „mit einem wuchtigen Stich“ in den Hals gestochen. Danach war der 57-Jährige zurück in die Küche gegangen, hatte eine Zigarette geraucht und die Polizei gerufen.

Hintergrund der Tat, so das Gericht, sei eine „tragische Vorgeschichte“: 35 Jahre war das Ehepaar verheiratet, hatte drei Töchter und fünf Enkelkinder. Doch seit Jahren lastete die Alkoholsucht des späteren Opfers wie Blei auf der Familie.

Mindestens zwei Flaschen Weinbrand „der billigsten Sorte“ habe die Frau täglich konsumiert. Zum Tatzeitpunkt war sie mit mindestens 3,2 Promille alkoholisiert – „ein Zustand, bei dem die meisten tot in der Ecke liegen“, meinte Grave-Herkenrath.

Streit um Familienfeier als Auslöser

Dennoch habe die Frau bei diesem Pegel noch kurz vor der Tat rechtschreibfehlerfrei im Internet chatten können. Konkret Streit gegeben habe es am Tattag, weil die Frau schon in den Morgenstunden betrunken gewesen sei, obwohl das Paar beim Schwiegersohn auf eine Geburtstagsfeier eingeladen gewesen war.

Mit dieser Feier habe vor allem der Angeklagte „Hoffnungen verbunden“, die schwer belastete Beziehung zu den Töchtern wieder zu verbessern. Diese hatten aufgrund der Alkoholsucht der Mutter teilweise oder schon komplett mit dem Elternhaus gebrochen. Auf den Vorhalt des Mannes, dass man doch eingeladen sei, habe die Frau nur abfällig geantwortet, dass sie trinken könne, was und wann sie wolle und dass ihr die Feier egal sei.

„Das war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte“, so Grave-Herkenrath. Zwar sei der Angeklagte auch schon zuvor fast täglich beleidigt und mit Vorwürfen konfrontiert worden. Doch am Tattag, so die Richterin, habe der 57-Jährige das „nicht mehr schlucken können“.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 57-Jährigen zunächst wegen Mordes angeklagt, das Merkmal der Heimtücke sei erfüllt. Im Plädoyer forderte die Anklage aber eine Verurteilung wegen Totschlags zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Verteidiger Stephan Kuhl hatte um ein mildes Urteil gebeten. Seiner Argumentation, dass es sich um einen Totschlag in einem minder schweren Fall handle, folgte das Gericht jedoch nicht. Dagegen sprach aus Sicht der Richter, dass der Angeklagte nach dem vermutlich schon tödlichen Würgen auf die Frau noch eingestochen hatte. 

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