Nach Landes-VerordnungMaskenpflicht in Wipperfürther Innenstadt gilt weiter

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Auch bei zurückgehender Inzidenz gilt an vielen Orten in der Innenstadt weiterhin die Maskenpflicht.

Wipperfürth – Auch bei zurückgehender Inzidenz gilt an vielen Orten in der Innenstadt weiterhin die Maskenpflicht. Nämlich wie überall in NRW zehn Meter rund um Geschäfte und auf den Parkplätzen. Darauf hat die Stadt am Dienstag in einer Mitteilung erneut hingewiesen. Grund ist die Verordnung des Landes, die weiterhin in Kraft ist.

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Das sei auch der Grund, warum noch die Schilder mit dem Hinweis zur Maskenpflicht auf Marktplatz, Marktstraße, Hochstraße und Unterer Straße hängen bleiben. Die würden vorerst nicht entfernt, um „die Menschen weiterhin für die Maskenpflicht in der Innenstadt zu sensibilisieren“, wird Bürgermeisterin Anne Loth in der Mittelung zitiert. Die Schilder sollten so lange stehen bleiben, bis eine neue Verordnung komme, oder die geltende Verordnung aufgehoben werde.

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