Prozess in KölnBergneustädter für Legal-High-Handel verurteilt

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Köln/Bergneustadt – Zwei Männer (37 und 54) sind vom Kölner Landgericht jeweils zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Nach einer Verständigung zwischen den Prozessparteien räumten die Angeklagten Herstellung und Handel mit Kräutermischungen über ein Internetportal ein. Angeklagt waren die Männer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).

Im Februar 2017 war der Laden des 54-Jährigen in Bergneustadt neben weiteren Objekten im Märkischen und Oberbergischen Kreis durchsucht worden. Federführend war das Landeskriminalamt Bayern im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut.

Neue Herausforderung für die Drogen-Behörden

„Neue psychoaktive Stoffe“ stellen neben den gängigen Drogen eine neue Herausforderung für die Behörden dar. Chemisch unterscheiden sich die NPS oft nur geringfügig von herkömmlichen Betäubungsmitteln, allerdings bei vergleichbarer psychoaktiver Wirkung. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes werden die NPS häufig als Kräutermischung oder Badesalz, den sogenannten „Legal Highs“, vertrieben. Ihr Gefahrenpotenzial soll immens sein.

Laut Anklage hatte der 54-Jährige von Ende 2015 bis Februar 2017 gewerbsmäßig die psychoaktiven Stoffen über das Internetportal vertrieben, während der 37-Jährige den 54-Jährigen mit den Ersatzdrogen belieferte. Ursprünglich hatte die Anklagebehörde angenommen, dass Umsätze in Höhe von 23 000 Euro erzielt worden seien. Nach der Verständigung blieb für das Urteil lediglich ein Betrag von 8100 Euro übrig. Die Einziehung dieses Betrages wurde angeordnet.

Die illegalen, berauschenden Kräutermischungen wurden in Drei- und Fünf-Gramm-Portionen vertrieben. Die Mischungen trugen schräge Namen wie „Rattenrausch“ oder an Haschisch- oder Marihuana-Sorten erinnernde Bezeichnungen wie „New Malaysia Deluxe“ oder „Jamaica Gold Extra XL“. (bks)

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