Prozess um falsche ImpfausweiseVerfahren vor dem Waldbröler Amtsgericht vertragt

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Symbolbild.

Waldbröl – Weil sie sich mit gefälschten Impfbüchern ein digitales Impfdokument in einer Apotheke hatten ausstellen lassen wollen, sollten sich drei Beschuldigte jetzt vor dem Waldbröler Amtsgericht verantworten. Zu einem Urteil kam es aber noch nicht, da sich während der Verhandlung einige Widersprüche auftaten, die bis zum nächsten Termin vor dem Amtsgericht noch aufgeklärt werden sollen.

Während zwei der drei Angeklagten der Verhandlung persönlich beiwohnten, blieb der dritte Beschuldigte dem Termin fern. Wie die Polizei in Hagen dem Amtsgericht mitgeteilte, konnte der Mann die Fahrt nach Waldbröl mit einem Kleinkraftrad nicht fortsetzen, da er unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden habe.

Schwindel flog sofort auf

Der verhandelte Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Bei einer 34-Jährigen und einem 33-Jährigen, beide aus Waldbröl, sollen angeblich im Juni und Juli 2021 Impfungen in Köln erfolgt sein, die die beiden im Oktober digitalisiert haben wollten. Während der Mann zunächst sein Zertifikat auch bekommen hatte, war bei der Frau der Schwindel sofort aufgeflogen.

Die Folge für die beiden waren zwei Strafbefehle in Höhe von jeweils 4000 Euro, die ihnen im Dezember 2021 zugestellt worden waren. Doch damit waren die beiden Angeklagten nicht einverstanden. Sie legten im Januar Widerspruch ein. Allerdings nicht fristgerecht. Genauer gesagt waren sie in den Augen des Gerichts einen Tag zu spät dran. Beide beteuerten nun aber, zwei Tage vor Fristablauf ihre Schriftstücke zur Post gebracht zu haben.

Widersprüche um Absendedatum

Formal zähle der Eingangsstempel vom Gericht. So gesehen könne der Strafbefehl auch vollstreckt werden, erläuterte Richter Dr. Jan Röleke. Nachdem jedoch die Widersprüche tatsächlich auf das angegebene Absendedatum datiert waren und der Staatsanwalt aufgrund der „besonderen Umstände des Einzelfalls“ eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand angeregt hatte, gab der Richter den beiden die Möglichkeit, binnen einer Woche belastbare Gründe für den verspäteten Widerspruch darzulegen.

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Im Fall des dritten, abwesenden Angeklagten beantragte der Staatsanwalt eine Wiedereinsetzung von Amts wegen. Röleke erklärte die „besonderen Umstände des Einzelfalls“ dadurch, dass es in den vorliegenden Fällen eine Rechtsunsicherheit gebe. Erst durch die Corona-Pandemie sei die Situation entstanden, dass privatwirtschaftlich – etwa in Apotheken – gesundheitsrelevante Dokumente ausgestellt worden seien.

Der Richter verwies darauf, dass die Taten vor dem 24. November 2021 erfolgt seien. Als jenem Stichtag, nach dem Strafgesetzbuch hinsichtlich der Vorlage gefälschter Impfdokumente strafrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen vorsieht. Bis zur Klärung der Widersprüche setzte der Richter die Hauptverhandlungen aus.

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