Schwerer gemeinschaftlicher Missbrauch29-Jähriger zu 6 Jahren Haft verurteilt

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Justitia vor blauem Himmel

Symbolbild

Gummersbach/Köln – Unter anderem wegen des schweren gemeinschaftlichen Missbrauchs einer Fünfjährigen ist ein 29-Jähriger vom Landgericht Köln zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden. Bei dem Kind handelte es sich um die Halbschwester der 21-jährigen Mitangeklagten, die sich nach der Auffassung des Gerichts an der Tat aktiv beteiligt hat. Das Gericht verurteilte die Angeklagte, die damals mit ihrem Freund in Gummersbach lebte, zu 1,5 Jahren Jugendstrafe.

Das Gericht habe die Angeklagte der Lüge überführt, sie müsse sich nun unbedingt in der Therapie ihrer Schuld stellen, mahnte Richter Christoph Kaufmann. Bei der Urteilsverkündung wurde deutlich, wie sich ihr damaliger Freund immer noch gegenüber seiner Mutter darstellt.

„Ich habe das gar nicht so als Missbrauch gesehen“

Kaufmann zitierte aus einem Brief, der am Tag zuvor in der Haftanstalt beschlagnahmt worden war. „Ich habe das gar nicht so als Missbrauch gesehen“, schrieb da der 29-Jährige. Er sei betrunken gewesen und emotional abhängig von der Angeklagten. Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte in seinem Brief in Vorwürfen gegen die 21-Jährige schwelge. Das sei keine gute Voraussetzung für seine Therapie, die der Angeklagte in Bezug auf seine Pädophilie angehen wolle.

Bisher hatte der Angeklagte sämtliche Strafen ignoriert und immer weiter gemacht. Im Zeitraum der jetzt angeklagten Taten stand er zweimal vor Gericht, einmal wegen Kinderpornografie. Er kassierte fünf Monate auf Bewährung, ging nach Hause und machte mit einem neuen Opfer weiter. Seine Persönlichkeit soll narzisstisch sein, er soll keine wahren Empfindungen für andere haben, hieß es im Urteil.

Der Richter ermahnte den Angeklagten, die nächste Therapie ernstzunehmen: „Sollten wir uns noch mal wiedersehen, hätte das katastrophale Folgen für Sie.“ Der Staatsanwalt hatte insgesamt gar sieben Jahre und acht Monate als Haftstrafe für den 29-Jährigen beantragt.

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