Unbelehrbarer FahrgastWaldbröler Richter verurteilt einen 28-jährigen Exhibitionisten

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Bei einer Fahrt mit dem Bus hatte der Angeklagte schon einmal weibliche Mitfahrerinnen belästigt.

Bei einer Fahrt mit dem Bus hatte der Angeklagte schon einmal weibliche Mitfahrerinnen belästigt.

Waldbröl – „Ich habe das nicht mit Absicht gemacht“, beteuerte der 28-Jährige aus Reichshof vor dem Waldbröler Amtsgericht. Und doch verurteilte ihn Richter René Dabers zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung wegen einer exhibitionistischen Handlung. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann beschuldigt, sich im August vergangenen Jahres gegen 5.25 Uhr an einer Bushaltestelle in Reichshof etwa eine Viertelstunde lang vor einer 20-jährigen Frau entblößt zu haben.

Der Angeklagte schilderte, dass er auf seinem Weg zur Arbeit etwa 40 Meter von der Haltestelle entfernt auf den Bus gewartet habe. Da sich dieser aber verspätet habe, sei er zur Haltestelle gegangen, um sich auf dem Fahrplan über die korrekte Abfahrtszeit des Busses zu informieren. Dabei sei ihm sein Geschlechtsteil aus der Hose geglitten: Der Reißverschluss sei kaputt gewesen , er habe keine Unterhose getragen. „Ich habe nicht daran herumgespielt.“

Schock am frühen Morgen

Die Frau berichtete als Zeugin, dass sie bereits gegen 5.20 Uhr an der Haltestelle gewesen sei, um den Bus um 5.30 Uhr zu nehmen. Ein paar Minuten später sei der ihr aus dem Dorf bekannte Mann gekommen, habe auf den Fahrplan geschaut, den Hosenstall geöffnet und dann „sein Teil herausgeholt“. Erst nachdem der Bus mit einer Verspätung von etwa zehn Minuten gekommen sei, habe er „wieder eingepackt“. Zuvor jedoch rief die 20-Jährige ihre Mutter an: „Ich habe nicht gewusst, was ich tun soll – jedenfalls wollte ich nicht mit ihm zusammen einsteigen.“ Seit dem Vorfall fahre sie nicht mehr mit dem Bus und traue sich auch nicht mehr allein ins Freie.

Im Gericht blieb der Vater von zwei Kindern bei seiner Behauptung, dass das Geschehene ein unglücklicher Zufall gewesen sei. Allerdings ist er bereits einschlägig vorbestraft: Im Spätsommer 2018 hatte ihn das Amtsgericht in Gummersbach zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Damals, so heißt es im Urteil, hatte der Reichshofer mehrere zwölf- bis 15-jährige Mädchen im Bus unsittlich am Gesäß und im Genitalbereich berührt. Bei einer Schülerin hatte er während der Fahrt sein freigelegtes Geschlechtsteil an deren Bein gerieben.

Opfer nach Übergriffen nachhaltig beeinträchtigt

Sein Bewährungshelfer beschrieb den Angeklagten als „grundsätzlich kooperativ“, jedoch habe er ein problematisches Frauenbild. Der Staatsanwalt sah den Mann als schuldig und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, diesmal ohne Bewährung. Als besonders schwerwiegend wertete er, dass die Lebensführung des Opfers von dem Übergriff nachhaltig beeinträchtigt sei.

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Richter Dabers folgte am Ende diesem Antrag. Er wertete die Geschichte mit dem defekten Reißverschluss als reine Schutzbehauptung und glaubte der Zeugin. Diese gehe sehr tapfer mit allem um: „Es muss fürchterlich gewesen sein, so etwas in den frühen Morgenstunden allein zu erleben.“

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