FriedhofsgebührenSo teuer sind Grabstellen in Lindlar

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Auf Urnengräbern stehen kleine Holzkreuze, viele Blumen und Kerzen.

Ein Urnengarten in Lindlar.

Die Gemeinde will die Gebühren für Gräber auf den Friedhöfen in Lindlar 2023 nicht erhöhen, obwohl Geld fehlt.

Auch wenn die Abrechnung der Bestattungsgebühren für 2021 ein Minus ergeben hat und auch für das laufende Jahr mit einem Fehlbetrag gerechnet wird, bleiben die Gebühren für 2023 gleich. Das hat der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung auf seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen.

Friedhelm Schwirten, Fachbereichsleiter Friedhofswesen erläuterte, warum die Kosten gegenüber der Kalkulation in den Vorjahren gestiegen sind. Das liege unter anderem an den Bäumen, die gepflegt werden müssten. Um den Charakter des Friedhofs als Park zu erhalten, wolle man die Bäume erhalten, das verursache entsprechende Kosten.

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Gebühren für Gräber in Lindlar

Das sind die Gebühren für Gräber in Lindlar

Zudem habe es Stürme gegeben und Friedhöfe mussten aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Dazu habe man den Bauhof beauftragt, was wieder entsprechend Geld koste. Das werden künftig nicht mehr erforderlich sein, da es neue, abschließbare Tore auf dem Lindlarer Friedhof geben.

Im Bestattungswesen gebe es einen Wandel, die Urnenbestattungen und die Urnenwand würden immer häufiger nachgefragt. Der Fehlbetrag in Höhe von knapp 60.000 Euro soll in den nächsten vier Jahren ausgeglichen werden, 16.000 Euro davon im kommenden Jahr. In der Kalkulation 2023 enthalten ist ein pauschaler Anteil von zehn Prozent öffentlichem Interesse.

Kosten für Friedhöfe in Lindlar werden zum Teil aus dem allgemeinen Haushalt getragen

Aus dem allgemeinen Haushalt werde zehn Prozent der Kosten für die vier Friedhöfe der Gemeinde getragen, da diese von der Bevölkerung als Parkanlagen und Stätten der Ruhe genutzt würden. Eine Unwägbarkeit habe die Kalkulation erschwert, so Schwirten. Aufgrund eines Gerichtsurteils ist der bisher von den Kommunen für die Verzinsung langfristig gebundener Anlagegüter angesetzte Prozentsatz von 5,42 nicht mehr gültig.

Zudem habe die Landesregierung NRW einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, dass der Zinssatz für festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 3,25 Prozent anzusetzen ist. Er gehe davon aus, dass diese Änderung noch in diesem Jahr in Kraft trete. Die 3,25 Prozent habe er auch für die Kalkulation der Gebühren zugrunde gelegt. Sollte es noch Änderungen geben, werde die Verwaltung neu kalkulieren müssen, machte er auf Nachfrage aus der Politik deutlich.

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