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Anklage gegen 27-Jährigen aus KürtenVater soll Tochter über Jahre missbraucht haben

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Rhein-Berg – „Freiheit“ nannte sich die Chatgruppe, in der Markus M. (Name geändert) aus Kürten Unfassbares geteilt haben soll: Bildmaterial davon, wie er seine Tochter sexuell missbrauchte. Vor dem Kölner Landgericht ist jetzt Anklage gegen den 37-jährigen zweifachen Vater aus Kürten erhoben worden: In 32 Fällen soll er seine 2010 geborene Tochter von 2016 bis in den August 2020 sexuell missbraucht haben. Dann enden die angeklagten Taten abrupt. Denn Ende August wurde der Kürtener festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Ermittler der Polizei Wuppertal waren dem Mann auf die Spur gekommen. Durch die „Freiheit“-Chatgruppe im Online-Nachrichtendienst Threema kamen ihm Wuppertaler Ermittler auf die Spur.

Videos der Taten wurden in Chat-Gruppen getauscht

Kurz zuvor hatten sie wie berichtet auf einem Campinggelände in Rösrath einen 38-jährigen Solinger festgenommen, der ebenfalls seine Tochter missbraucht haben und sich mit dem Kürtener in der Chatgruppe ausgetauscht haben soll. Die Wuppertaler Ermittler gaben ihre Erkenntnisse an die Kölner Kollegen weiter, diese griffen zu und nahmen den Kürtener fest.

In 25 der 32 angeklagten Fälle soll es beim sexuellen Missbrauch des Vaters an seiner Tochter zu „Beischlaf oder beischlafähnlichen Handlungen“ gekommen sein, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Prof. Dr. Jan Orth, auf Anfrage.

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Verschiedene Missbrauchstaten soll der Vater auf Video aufgenommen und dann in der Chatgruppe mit dem Namen „Freiheit“ mit anderen geteilt haben.

Missbraucht haben soll der Kürtener seine Tochter in seiner Wohnung. Seit 2012 leben er und die Mutter des Kindes laut Gericht nicht mehr zusammen. Zu den Missbrauchstaten soll es dann gekommen sein, wenn die Tochter bei ihm war. Der Sohn habe nicht bei ihm gewohnt, so Landgerichtssprecher Orth.

Bislang keine Verbindung zum Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach

Eine Verbindung zum Missbrauchskomplex, der 2019 durch die Hausdurchsuchung bei einem 43-jährigen Bergisch Gladbacher aufgeflogen war, sei im Kürtener Fall bislang nicht bekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage.

Über die Zulassung der Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Anfertigung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie habe die zuständige Jugendschutzkammer des Landgerichts noch nicht entschieden, so der Pressesprecher des Gerichts für Strafsachen, Jan Orth. Er gehe jedoch davon aus, dass innerhalb des ersten Halbjahrs darüber entscheiden werde.

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