„Reichsbürger“ angeklagtMaskenverweigerer randaliert in Overath – Strafbefehl

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Maske Symbol 081021

Ein Mann hält seine FFP2-Maske in der Hand. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach/Overath – Das Bergisch Gladbacher Amtsgericht hat einen Maskenverweigerer wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer hohen Geldstrafe verdonnert. Der 55-jährige Angeklagte, der dem Vernehmen nach zur „Reichsbürger“-Szene zählt, muss vier Monatsgehälter an die Staatskasse abführen.

Laut Anklage hatte der Mann zwei Tage vor Weihnachten 2020 in Overath einen Polizisten angegriffen und verletzt, als ihn dieser wegen seiner Maskenverweigerung aus einer Bäckerei führte. Da der Engelskirchener zu seinem Prozess am Donnerstag unentschuldigt nicht erschien, obwohl er ordnungsgemäß geladen worden war, erließ Richterin Birgit Brandes auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 4800 Euro, was 120 Tagessätzen zu 40 Euro entspricht.

Polizist mit Regenschirmknauf ins Gesicht geschlagen

Wenige Tage vor dem gewalttätigen Zwischenfall hatte der bereits in Gummersbach wegen Volksverhetzung verurteilte Mann schon einmal die Bäckerei ohne Maske betreten, um dort Brötchen zu kaufen. Als er am 22. Dezember wieder dort erschien, rief der Bäckermeister die Polizei. Ein mit zwei erfahrenen Beamten besetzter Streifenwagen erschien vor Ort.

Zunächst ließ sich der Engelskirchener von den Polizisten aus der Bäckerei führen, doch dann eskalierte die Situation nach Informationen dieser Zeitung soweit, dass er plötzlich mit seinem Regenschirmknauf einem der Polizisten mit Wucht ins Gesicht schlug. Der Beamte erlitt Verletzungen an Jochbein, Nase und Zähnen und wurde kurzzeitig dienstunfähig – kurzzeitig, weil er über Weihnachten ohnehin frei hatte.

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Anders als der Angeklagte erschienen die beiden Overather Polizisten am Donnerstag pünktlich in Saal 100 des Bensberger Amtsgerichts, konnten dort aber nicht ihre Zeugenaussagen machen, da der mutmaßliche Regenschirm-Schläger nicht kam. Sollte der Mann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, käme es erneut zur Verhandlung. Allerdings gilt auch bei Gericht im Grundsatz die Maskenpflicht.

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