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Angeblich „Recherche“Gericht verurteilt Mann zu Haftstrafe wegen Kinderpornos

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie hat das Bergisch Gladbacher Amtsgericht einen 47-jährigen Rhein-Berger zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der sich mit verschiedenen Jobs und einer Autorentätigkeit über Wasser haltende Mann 500 Euro Buße an den Kinderschutzbund zahlen.

Der ledige Mann hatte im Prozess den Besitz mehr als 200 Bildern und Videodateien gestanden, die drastisch den Missbrauch von Kindern und Babys zeigten. In weiteren 20 Fällen machte er solche Dateien anderen via Internet zugänglich.

Staatsanwaltschaft glaubt „Recherche“-Aussage nicht

Vor Gericht gab der Angeklagte an, sein halbes Leben mit Kindern zusammengelebt zu haben und überhaupt keine pädophilen Neigungen zu verspüren. Vielmehr habe er sich lediglich in der Szene kundig machen wollen, um dann über die Täter zu schreiben. Heute wisse er, dass das falsch gewesen sei. Ausdrücklich bat er um Verzeihung.

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Mit der Bitte richtete er sich auch an Richterin, Staatsanwältin und Verteidigerin, die sich die entsprechenden Dateien in Vorbereitung auf den Prozess hatten ansehen müssen. Er bedauere aber auch, dass er mit seinem Verhalten die Kinderpornografie befeuert habe.

Auf die Rückgabe von Laptop und Handy verzichtete der bis dahin nur einmal wegen Schwarzfahrens vorbestrafte Mann freiwillig. Die Staatsanwältin hatte zwölf Monate auf Bewährung und tausend Euro Buße gefordert. Den vom Angeklagten behaupteten Recherche-Zweck nehme sie zur Kenntnis. Dieser erkläre aber nicht die hohe Zahl von Dateien.

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