Bergisch GladbachFlüchtling findet 9000 Euro und übergibt das Geld dem Roten Kreuz

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Ahmad Edelby traute seinen Augen nicht, als er 9000 Euro in der Damenhandtasche entdeckte.

Ahmad Edelby traute seinen Augen nicht, als er 9000 Euro in der Damenhandtasche entdeckte.

Bergisch Gladbach – Wem ist das noch nicht passiert? Man stellt seine Tasche ab und lässt sie stehen. Einer Gladbacherin ist dies passiert mit 9000 Euro in ihrer Handtasche. Ein ehrlicher Finder, der 2015 als Flüchtling im Zeltdorf in Katterbach mit nichts ankam, hat dafür gesorgt, dass das Geld wieder zurück an die Besitzerin gegangen ist.

Ahmad Edelby geht am Samstag vor einer Woche wie üblich einkaufen im Lidl-Markt an der Mülheimer Straße. Als er sein Rad am Fahrradständer aufschließen will, fällt ihm eine braune Damentasche auf, die an einem Baum hängt. „Die hat jemand verloren“, denkt er sich und stellt sich eine halbe Stunde vor den Baum, um die herrenlose Tasche zu bewachen. Aber die Besitzerin kommt nicht. Als er einen Blick hineinwirft, stellt er erschrocken fest, was sich darin befindet: lauter Bündel mit Geldscheinen, zusammengehalten mit Büroklammern. „Ich wusste nicht, was ich tun soll“, erzählt Ahmad Edelby, „für mich war das eine große Belastung, weil ich jetzt die Verantwortung hatte.“

„Wir konnten die Geschichte erst nicht so richtig glauben“

Er habe nur einen Gedanken gehabt: „Ich muss das Geld sofort in Sicherheit bringen.“ Deshalb fährt er schnell nach Hause, um das kostbare Fundstück in seiner Einzimmerwohnung im Stadtteil Hand zu verstauen. Dann ruft er gleich bei der städtischen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge an der Senefelder Straße an. Als langjähriger ehemaliger Bewohner ist er sich absolut sicher: „Die Leute vom Deutschen Roten Kreuz werden wissen, was zu tun ist.“

„Wir konnten die Geschichte erst nicht so richtig glauben“, erzählt Mohamed Aabaid vom DRK, stellvertretender Leiter der Unterkunft. Doch es stellt sich heraus, dass sich in der Tasche tatsächlich 9000 Euro befinden sowie eine Geldbörse mit Dokumenten, so dass die Besitzerin, eine ältere Dame, informiert werden kann.

Überglücklich und erleichtert kommt sie einen Tag später in Begleitung ihrer Tochter zur Unterkunft in die Senefelder Straße. Die Seniorin habe nicht mehr gewusst, wo sie ihre Handtasche verloren hatte. Die Tochter habe schon überall verzweifelt danach gesucht, berichtet Annette Feistl vom DRK, am Standort verantwortlich für das Gesundheitsmanagement.

Gesetzlicher Anspruch auf Finderlohn

Gefundene Gegenstände müssen beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben werden, sonst macht sich der Finder der Unterschlagung schuldig. Doch der ehrliche Finder hat auch Rechte. Der Finderlohn beträgt, wenn die Fundsache bis zu 500 Euro Wert ist, fünf Prozent vom Wert. Liegt der Sachwert darüber, werden drei Prozent gezahlt. Laut Gesetz müssen die Fundstücke sechs Monate lang aufbewahrt werden, erst dann darf der Finder sie behalten. (ub)

Hochachtung und Respekt für Ahmad Edelby

Alle Hoffnungen, die Tasche noch zu finden, habe sie längst aufgegeben gehabt. Denn ihre Mutter habe die Tasche bereits am Montag verloren: „Unglaublich, die Tasche mit dem vielen Geld hat tagelang unbeachtet am Baum gehangen“, findet Annette Feistl. Aber so konnten sich die DRK-Mitarbeiter einen Reim darauf machen, wieso die Geldscheine alle so nass waren. Warum die Seniorin so viel Bargeld bei sich trug, ist nicht bekannt. Aber Mutter und Tochter haben sich bei dem aufrichtigen Finder mit einem Finderlohn bedankt. Auch die DRK-Mitarbeiter empfinden Hochachtung und Respekt für Ahmad Edelby. „Wir sind sehr beeindruckt von seiner Ehrlichkeit“, sagt Annette Feistl. „Ich weiß nicht, wie viele Leute in Ahmads Situation so gehandelt hätten“, meint Mohamed Aabaid.

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Der Finder lebt von der Grundsicherung und schickt von dem wenigen Geld, das er zum Leben hat, einen Teil an seine Frau und beiden erwachsenen Kinder, die sich im Libanon in Sicherheit gebracht haben. Das Haus in Aleppo sei zerbombt. Ihm sei nur eins wichtig, dass seine Frau endlich nachkommen könne. Deshalb wundere er sich, dass so viel Aufhebens um ihn veranstaltet werde: „Für mich ist das ganz selbstverständlich, was ich getan habe.“ Er sei so erzogen worden. Was einem nicht gehöre, gebe man zurück: „Beim nächsten Mal würde ich es wieder so machen.“

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