Bergisch GladbachLaurentiusstraße: Anwohner erstattet Aufsichtsbeschwerde beim Kreis

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Die Laurentiusstraße in Bergisch Gladbach

Die Laurentiusstraße in Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach – Weil 16 Stellplätze in der Laurentiusstraße weggefallen sind, hat Georg Nagelschmidt als betroffener Mieter Fachaufsichtsbeschwerde beim Kreis als übergeordnete Behörde eingelegt. Die von der Stadt aufgestellten Halteverbotsschilder hält er für rechtswidrig. Damit nimmt der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach und Anwohnern wegen des Ausbaus der Laurentiusstraße zur Fahrradstraße Fahrt auf.

Primär geht es dem Petenten darum, dass die zugunsten der Radstreifen weggefallenen für Kundenbesuche wichtigen öffentlichen Parkplätze wieder hergestellt werden. „Sie sind für Kundenbesuche absolut wichtig“, argumentiert Nagelschmidt.

Kreis will Rechtmäßigkeit prüfen

Birgit Bär, Sprecherin der Kreisverwaltung, bestätigt den Eingang der Beschwerde. Zuständige Fachaufsicht für die Prüfung sei beim Kreis der Fachbereich Verkehrslenkung. Die Kollegen würden nun prüfen, ob die Stadt bei der Ausweisung der Halteverbotszonen nach Recht und Gesetz gehandelt habe.

Die Grundlage bildeten dabei die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Dazu werde eine Stellungnahme der Stadt eingeholt. „Inhaltlich können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu dem Fall äußern. Erst müssen alle Fakten auf dem Tisch liegen“, sagt Birgit Bär. Wie lange das Verfahren dauern wird, vermag sie nicht abzuschätzen: „Das ist individuell ganz unterschiedlich.“

Kritik wegen weggefallenen Behinderten-Parkplätzen

„Ich hoffe, dass der Kreis etwas dazu beitragen kann, den Fall aufzuklären“, sagt Immobilienmakler Georg Nagelschmidt. Sein Büro hat er seit 45 Jahren in der Laurentiusstraße. „Jenseits privater Interessen finde ich es besonders schlimm, dass die beiden Behinderten-Parkplätze am Rathaus weggefallen sind.“ Sollte der Kreis seiner Fachaufsichtsbeschwerde nicht nachkommen, werde er wegen des Halteverbots Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichen.

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Wie berichtet, versucht auch Georg Nagelschmidts Sohn, die Stadt beim Thema Parkplätze zum Einlenken zu bewegen. Felix Nagelschmidt als Hausbesitzer führt dabei an, dass sich der Bürgersteig vor seiner Haustür in seinem privatem Besitz befindet. Er regt an, dass dort halb auf dem Bürgersteig geparkt werden darf, um allen Interessensgruppen – Radfahrern, Fußgängern und Geschäftskunden – gerecht zu werden.

Stadtsprecher Martin Rölen dagegen betont erneut den Stellenwert der Laurentiusstraße „als wichtigen Lückenschluss für den Radverkehr, um eine Verbindung zwischen östlichen und westlichen Stadtteilen zu gewährleisten.“ Die Stadt habe die Möglichkeit sich an die Bezirksregierung Köln als nächsthöhere Aufsichtsbehörde zu wenden, sollte die Rechtsprüfung des Kreises zu ihren Ungunsten ausgehen. Aktuell ist die Laurentiusstraße als Einbahnstraße für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen geöffnet. Aus Platzgründen sind dort 16 Parkplätze entfallen.

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